„Sie steuern nun auf eine Zukunft im Gefängnis zu“, sagte Richter Richard Gschwenter während seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Wenn er sein Leben nicht ändere, „ist eine lange Gefängniskarriere vorgezeichnet“, warnte auch Staatsanwältin Karin Dragosits den 20-Jährigen.
Der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte wurde nun am Landesgericht Feldkirch bereits zum vierten Mal verurteilt, neuerlich wegen Suchtgiftdelikten. Über den Arbeitslosen aus dem Bezirk Bludenz wurde eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1000 Euro (250 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.
“Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?”
Zu überweisen hat er der Republik als sogenannten Verfall auch den Bruttogewinn von 500 Euro aus seinen Drogenverkäufen. Der geständige 20-Jährige hatte Minderjährigen Rauschgift verkauft. Einem 17-Jährigen hatte er 20 Tabletten Ecstasy und Speed verkauft und einer 17-Jährigen ein Gramm Marihuana. Zudem hatte er Amphetamine und Marihuana konsumiert.
Der Schuldspruch erfolgte vor allem wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Dafür hätte die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet elf Monaten Haft. Schuldig gesprochen wurde der junge Erwachsene auch nach dem Waffengesetz. Denn er hatte trotz des gegen ihn von der BH verhängten Waffenverbots unerlaubterweise Munition besessen.
Der Angeklagte, der zur Gerichtsverhandlung von der Polizei vorgeführt werden musste, hat nun Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen, beschloss der Richter. „Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor? Kommen Sie regelmäßig als Angeklagter vor Gericht?“, fragte der Strafrichter. „Keine Ahnung, ich habe noch nichts geplant“, antwortete der Angeklagte. „Was tun Sie den ganzen Tag?“, erkundigte sich die Staatsanwältin. „Schlafen“, sagte der 20-jährige Arbeitslose.
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