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"Sichtfenster" sorgt für Wirbel

Nach Rückwidmung kämpfen Grundstückseigentümer erbittert um Entschädigung. "Lasst doch das Grundstück endlich Grundstück sein", so der Lochauer Bürgermeister Xaver Sinz.

Tatsächlich hat bisher wohl kaum eine Flächen-Rückwidmung in Vorarlberg derart für Aufsehen gesorgt, wie die 2001 durchgeführte Rückwidmung des rund 6700 Quadratmeter großen Stückes Land am Lochauer Seeufer.

Vormals zur einen Hälfte als Baumischgebiet, zur anderen als Vorbehaltsfläche Parkanlage eingetragen, wurde das Grundstück auf Anraten von Raumplanungsexperten damals in eine Freifläche Parkanlage umgewidmet. Mit erheblichem Wertverlust für die Eigentümer. „Geht man von der jetzigen Widmung aus, ist das Grundstück laut Gutachter rund 34.000 Euro wert. Vor der Rückwidmung wäre es aber rund 2,5 Mill. Euro wert gewesen – und für diesen Verlust gab es von Seiten der Gemeinde noch nicht einmal das Angebot einer Entschädigung“, erklärt Rechtsanwalt Karl Schelling, der die Eigentümer vor Gericht vertritt.

Seiner Ansicht nach stünde den Eigentümern eine Entschädigung gemessen am ursprünglichen Baulandpreis zu. „Ein Aktenvermerk von Franz Hämmerle, dem Vorstand der Abteilung Flächenwidmung des Landes, aus dem Jahr 1996 sieht eine solche Entschädigung mit Unterstützung des Landes ebenfalls vor – allerdings wurde nie etwas in diese Richtung unternommen“, sagt Schelling.

Auch führt er die „Sonderopfertheorie“ (siehe „Stichwort“) ins Treffen: „In einer Umwidmung im Jahr 1995 ließ ein Schwager des Bürgermeisters eine Baufläche in eine Freifläche Landwirtschaft umwidmen. Im Gegenzug wurden ihm drei ehemals als Freifläche eingetragene Grundstücke in Baufläche umgewidmet, obwohl an der besagten Stelle längst kein Bauland mehr gewidmet wird. Er konnte sie für gutes Geld verkaufen – warum erhielt er eine solche Entschädigung und meine Mandanten nicht?“

Sinz wehrt sich gegen die Anschuldigung: „Erstens habe ich mich damals wegen Befangenheit der Stimme enthalten und zweitens war das Gebiet erschlossen und das Land hat der Umwidmung zugestimmt – es war keineswegs eine Entschädigung“, konstatiert der Bürgermeister.

Er weist auch alle Vorwürfe von sich, man habe rückgewidmet, um eine geeignete Nutzungsfläche für die Internationale Gartenausstellung (IGA) zu haben, die 2017 im Bodenseeraum stattfinden soll. „Die Rückwidmung wurde durchgeführt, lange bevor überhaupt die Idee zur IGA im Raum stand“, so Sinz.

Von Seiten der Gemeinde würde nun jedenfalls das Urteil abgewartet. Dann werde man, so Sinz, „sehen, ob eine Entschädigung notwendig ist und wie diese aussehen könnte“. Auch ihm sei daran gelegen, dass es für alle Beteiligten eine „gute Lösung“ gebe.

Eine der Eigentümerinnen glaubt daran nicht so recht: „Der Bürgermeister hat schon so viel gesagt! Aber eigentlich wurde unsere Familie quasi enteignet“, ärgert sie sich.

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