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Sicherheitstipps für Feuerwerkskörper – Damit das Jahr nicht im Krankenhaus endet

Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist geboten.
Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist geboten. ©APA (dpa)
Verletzungen in Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern können zu Teil- oder auch vollständigen Amputationen führen. Diese Gefahr sollte beim Hantieren mit Feuerwerksraketen und Knallkörpern auf keinen Fall unterschätzt oder verharmlost werden.

Um derart schwere Unfälle zu vermeiden, sollte man schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern aufmerksam sein.

Unfälle können vermieden werden

„Grundsätzlich muss beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper nicht beschädigt sind“, weiß der erfahrene Pyrotechnikexperte Bernd Doppler. Das bedeutet, dass beispielsweise Raketenstäbe nicht gebrochen oder Schachteln aufgerissen sein dürfen. Zudem rät der Experte vom Kauf von Feuerwerk unter dem Ladentisch ab. „Die Feuerwerkskörper müssen in Österreich zugelassen sein. Von No-Name-Ware oder Produkten aus der Ukraine oder China, also nicht zugelassenen Böllern, würde ich absolut abraten“, so Doppler.

Unterscheidung der Klassen F1 und F2 für Normalverbraucher

Im Großen und Ganzen sind für den privaten Gebrauch zwei Klassen von Feuerwerkskörpern zugelassen, namentlich F1 und F2: „F1 ist verhältnismäßig harmloses Feuerwerk, während Feuerwerkskörper der Klasse F2 bereits sehr kräftig sind“, erklärt Doppler. In die Klasse F2 Feuerwerken fallen diverse Knallkörper wie Schweizer Kracher, Silvesterraketen, Fontänen (“Vulkane”), Lichterbatterien und auch Feuertöpfe. Artikel der Klasse F1 hingegen sind Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Bengalzündhölzer, Knallbonbons, Wunderkerzen (“Sternspritzer”) oder auch Knallerbsen und Bodenfeuerwirbel.
F1 Feuerwerkskörper darf man bereits ab 12 Jahren verwenden. Artikel der Klasse F2 hingegen erst ab einem Alter von 16 Jahren. „Die Handhabung dieser Feuerwerke muss in der Gebrauchsanweisung aber so beschrieben sein, dass die entsprechende Altersgruppe sie auch richtig anwenden kann,“ so Doppler.

Hohe Verwaltungsstrafen bei Anwendung im Ortsgebiet

Im Grunde genommen kann man Feuerwerkskörper der Klasse F1 überall zünden, sofern es die Gebrauchsanleitung zulässt. Was aber viele nicht wissen oder einfach ignorieren ist, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 nur außerhalb von Ortschaften gestattet ist. „Hier gibt es ganz klare Regeln“, weiß Doppler. Ausnahmegenehmigungen kann nur der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde erteilen. Es gilt Rücksicht auf Kleinkinder, betagte Menschen und Tiere zu nehmen. All jenen, die dieses Verbot missachten, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.

Wichtigster Sicherheitshinweis

Der wichtigste Sicherheitstipp lautet: „Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern sich sofort aus der Gefahrenzone entfernen bzw. den Feuerwerkskörper weit von sich weg werfen“, weiß Doppler. Gerade das Nichtbeachten dieser Regel führt zu den meisten Unfällen, die zu äußerst schweren Verletzungen führen können. Natürlich sollte vor dem Gebrauch von Feuerwerk die Bedienungsanleitung gelesen und befolgt werden.

Häufigste Verletzungsmuster

Primar Karl Benedetto, Leiter der Unfallchirurgie im LKH Feldkirch, erklärt die häufigsten Verletzungsmuster bei Unfällen mit Feuerwerkskörper: „Meistens handelt es sich um unterschiedlichste Handverletzungen. Angefangen von Brandwunden können die Verletzungen aber auch bis zur Amputation von Gliedmaßen führen.“ Abhängig ist dies von der Kraft und Konstruktion des Feuerwerkskörpers. Hält man den Knallkörper zu lange in der Hand, kann es zu Verletzungen wie abgerissenen Fingern und schwersten Verbrennungen an der Hand kommen.

Erste Hilfe bei Verletzungen mit Feuerwerkskörpern

„ Erste Hilfe sollte in Form eines sterilen Verbandes und unter Umständen einer leichten Kompresse erfolgen“, rät Benedetto. Auch das altbewährte Hausmittelchen, verbrannte Körperteile unter kaltes Wasser zu halten, ist hilfreich. Der Grund: die Kühlung verhindert eine Anschwellung. Sollte aber wirklich ein Körperteil abgetrennt worden sein, beispielsweise ein Finger, sollte man dieses suchen und schnellstmöglich in einen Plastikbeutel packen, den Beutel auf Eis kühlen und sofort den Notruf verständigen. „Auch Verbrennungen sollten nicht unterschätzt werden. Was anfangs noch harmlos erscheint, kann durchaus gefährlich werden und sich entzünden. Deshalb sollte auch diese Art von Verletzung möglichst rasch fachmännisch untersucht und von einem Arzt behandelt werden“, weiß der erfahrene Chirurg.

Feuerwerksexperte Bernd Doppler

Leiter der Unfallchirurgie im LKH Feldkirch

(VOL.AT/Sascha Schmidt/Lisa Schmidinger)

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