Verurteilt wurde der bislang unbescholtene Familienvater zu einer bedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren. Außerdem verhängte der Senat unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück eine Geldstrafe von 5800 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
“Sie wollte Sex”
Ereignet hatte sich der Vorfall nach einem feucht-fröhlichen Feuerwehrfest im Bregenzerwald. “Ich war alkoholisiert. Sie wollte Sex. Dass sie behindert ist, habe ich nicht bemerkt”, verteidigt sich der teilweise geständige Bregenzerwälder. Die Staatsanwältin ist da anderer Meinung. Der Angeklagte habe den geistigen Zustand der jungen Frau bewusst ausgenützt, um mit ihr Sex zu haben. Zum Geschlechtsverkehr soll es jedoch nicht gekommen sein.
Wie Gerichtspsychiater Reinhard Haller in seinem Gutachten feststellte, ist die junge Frau aufgrund ihrer mittelgradigen Behinderung “triebhaft”, suche die Nähe zu Menschen und sei somit ein “leichtes Opfer”. Die psychische Beeinträchtigung der Frau sei auch für einen Angetrunkenen erkennbar, meinte Haller. Auch der Senat vertrat diese Meinung und sprach den Angeklagten des “sexuellen Missbrauchs wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen” schuldig.
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