AA

Sexuelle Belästigung: Lehrer prozessiert gegen Kündigung

Feldkirch - Jener Vorarlberger Gymnasiallehrer, der wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung von Schülerinnen gefeuert wurde, klagt auf Wiedereinstellung. Am Dienstag folgt der Prozess.

Die einwöchige Romreise mit den 16-jährigen Schülerinnen wird der Lateinlehrer wohl nicht mehr vergessen. Im Caput mundi soll sich der Lateiner allzu sehr dem vinum zugewandt haben – und dann den Schülerinnen.

Die Mädchen wiederum wandten sich nach der Sprachreise an den Direktor. Der Magister habe sich in einer Diskothek und während der Heimreise sprachliche Entgleisungen geleistet, sei aber auch körperlich zudringlich geworden. Der Direktor meldete den Fall sofort an den Landesschulrat und verbot dem Lehrer, die betroffene Klasse zu betreten.

Der Landesschulrat reagierte (diesmal) prompt, verwarnte den Lehrer offiziell – und zeigte ihn bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch an. Die wiederum beauftragte den zuständigen Polizeiposten mit den Einvernahmen zu dem Fall. „Weil es sich um einen Auftrag der Staatsanwaltschaft handelte, haben wir nur die Vernehmungen durchgeführt. Eine formelle Anzeige wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauchs oder Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses haben wir deshalb gar nicht erstattet“, so der zuständige Postenkommandant auf NEUEAnfrage.

Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage wegen „Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses“, begangen „im Zustand der vollen Berauschung“. Der Strafprozess ist auf den 4. Dezember anberaumt. Das genügte dem Landesschulrat: Die Behörde kündigte dem Vertragslehrer. Rechtlicher Hintergrund: Wird ein Beamter wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses verurteilt, so ist damit automatisch der Verlust des Amtes verbunden. So steht es im Strafgesetzbuch.

Der angeklagte Lehrer zeigt sich indes keinesfalls reuig: Er sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, ließ er über seinen Verteidiger ausrichten. Irgendeine unbekannte Täterschaft (U.T.) habe ihm nämlich in jener dunklen Taverne in bella Roma heimlich unheimliche K.O.-Tropfen in einen oder mehrere seiner Drinks gemixt, behauptet der Lateiner jetzt. Ein ganz gemeiner Anschlag auf des Pädagogen Zurechnungsfähigkeit also (wenn schon nicht auf dessen Handlungsfähigkeit).

Da sich der Lehrer – damals durch „U.T.“ seiner Zurechnungsfähigkeit beraubt – unschuldig fühlt, klagt er nun auch seinen Ex-Arbeitgeber auf Wiedereinstellung. Rückendeckung erhält er von seinem Anwalt und dessen Interpretation des Arbeitsrechts. Der Lehrer hätte sofort, das heißt innerhalb von 48 Stunden, gekündigt werden müssen, und nicht vorerst verwarnt und dann erst gekündigt, so die Rechtsmeinung des Anwalts. Der Arbeitsgerichtsprozess findet einen Tag früher als der Strafprozess, nämlich am 3. Dezember, statt.

Das Arbeitsgerichtsverfahren könnte deshalb zu einem Streit um des Kaisers Bart werden: Denn wenn der Lehrer tags darauf wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses tatsächlich verurteilt wird, ist er seinen Job ohnehin los. Aber bis dahin gilt ja die Unschuldsvermutung.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Sexuelle Belästigung: Lehrer prozessiert gegen Kündigung