Laut der Gleichbehandlungsanwältin für Vorarlberg, Monika Groser, hätte sie im Jahr 2010 41 Beratungen aufgrund sexueller Belästigungen geführt, was ein Viertel der Beratungen ausmachen würde. Die Zahl der Beratungen könne jedoch verfälscht sein, da die meisten Arbeiternehmerinnen oder Arbeiternehmer aus Angst vor einer Kündigung oder vor Mobbing innerhalb des Unternehmens die Belästigungen in Kauf nehmen würden. Es wäre häufiger, dass Berufstätige bei sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz, entweder gekündigt werden oder selbst kündigen würden. Laut der Gleichbehandlungsanwaltschaft würden bis 80 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Laufe ihres Arbeitslebens leidvolle Bekanntschaft mit diesem Thema machen.
Es ginge hier nicht nur um diskriminierende Witze oder dergleichen, sondern um ernstzunehmende Anschuldigungen. Dabei gibt es konkrete gesetzliche Grundlagen, welche Handlungen unter eine sexuelle Belästigung fallen.
Laut Monika Groser würden immer noch viele Verfahren durch sexuelle Belästigung außergerichtlich gelöst und auch Unternehmen würden bestraft werden. Somit müssen Unternehmen mindestens 1000 Euro Strafe bezahlen, falls eine sexuelle Belästigung, die bereits bekannt war, nicht angezeigt wurde.
Abhilfe durch Betriebsvereinbarungen
Durch Betriebsvereinbarungen könne man das Thema definieren und gegebenen Falls auch eine Regelung für etwaige Fälle festhalten. Auch firmeninterne Vertrauenspersonen können man dem Thema besser entgegenwirken.
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