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Sexualstraftäter verbüßt nur Hälfte der Haftstrafe

Vor diesem Haus passierte die burtale Tat
Vor diesem Haus passierte die burtale Tat ©VOL.AT/Pletsch
Gaißau/Innsbruck - Sexualverbrechen von Gaißau: 17-Jähriger kommt nach sieben Haftmonaten frei. Das Oberlandesgericht bestätigte den Beschluss des Landesgerichts.
3,5 Jahre Haft nach Sexattacke
Brutale Vergewaltigung in Gaißau
16-Jähriger ist geständig
Verteidiger: "Strafe ist zu hoch"

Am 24. Februar darf der 17-jährige Häftling nach sieben Monaten die Justiz­anstalt Feldkirch vorzeitig als freier Mann verlassen. Am kommenden Mittwoch wird der für das brutale Sexualverbrechen von Gaißau verantwortliche Täter nach der verbüßten Hälfte seiner Haftstrafe auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat dazu den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Vollzugsrichterin Verena Marschnig hatte, wie berichtet, am 27. Jänner dem von German Bertsch verteidigten Häftling die sogenannte Halbstrafe gewährt. Gegen den Beschluss des Landesgerichts hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch Beschwerde erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Häftling noch länger im Gefängnis bleiben sollen.

Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber keine Folge. Das Berufungsgericht folgte stattdessen der Begründung des Landesgerichts für die Gewährung der Halbstrafe: Für den jugendlichen Ersttäter gebe es eine positive Zukunftsprognose. Deshalb habe sich der 17-Jährige die Chance der bedingten Entlassung schon nach der Hälfte der unbedingten Freiheitsstrafe verdient.

Der damals 16-jährige Lehrling hatte im Juli 2014 nach einem Zeltfest in Gaißau auf der Straße eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und die Wehrlose danach sexuell schwer missbraucht. Die junge Frau musste notoperiert werden. Der 16-Jährige und die 20-Jährige hatten das Fest gemeinsam verlassen.

Der geständige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht Innsbruck setzte im Berufungsprozess im Juli 2015 die Strafe rechtskräftig mit 42 Monaten Gefängnis fest. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil 14 Monate. 28 Haftmonate wurden bedingt nachgesehen.

Drei Jahre Probezeit

Damit verringerte das Oberlandesgericht den unbedingten Teil der erstinstanzlichen Strafe gleich um zwei Drittel. Das Landesgericht Feldkirch hatte als erste Instanz im Februar 2015 noch eine zur Gänze unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten für angemessen erachtet.

Die vorzeitige Haftentlassung bedeutet nun, dass dem 17-Jährigen insgesamt 35 Haftmonate bedingt nachgesehen werden. Die Probezeit dafür beträgt drei Jahre. Sollten innerhalb dieser Frist keine neuen Straftaten gesetzt werden, würden die 35 Haftmonate dann endgültig nachgesehen werden.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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