Am Landesgericht Feldkirch müssen heute sechs Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung Rede und Antwort stehen. Das Opfer wurde zwar nur leicht verletzt, doch war eine derartige Tat verabredet, gilt sie als schwer. Einer soll angestiftet haben, andere sollen Mittäter gesucht oder sonst wie mitgewirkt haben. Die Männer sind Türken oder türkischer Herkunft, zwischen 30 und 51 Jahre alt, teilweise zeigen sie sich geständig, zum Teil sagen sie gar nichts. Der als Anstifter Angeklagte beteuert seine Unschuld. Hintergrund des Angriffs ist eine komplizierte Familienangelegenheit und gekränkte Ehre.
Vermummt und bewaffnet
In Lustenau soll die Schlägertruppe am 20. März 2016 das Opfer abgepasst und mit Kanthölzern, einem Staubsaugerrohr und einer Eisenstange geschlagen haben. „Wie durch ein Wunder wurde das Opfer nicht schwer verletzt“, so die Staatsanwältin. Bei der Tat waren die Männer laut Strafantrag vermummt, beziehungsweise maskiert. Der Prozess wurde bis 18 Uhr anberaumt, wie lange er tatsächlich dauert, ist offen.
Geplante “Abtreibung”
Nach knapp neunstündiger Verhandlung ging am Landesgericht Feldkirch eine Verhandlung wegen einer geplanten „Abreibung“ zu Ende. Alles begann mit einem Verdacht und einem anhängigen Verfahren gegen einen 30-jährigen Türken, er wurde verdächtigt, ein Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Der Vater war erzürnt, wollte dem Mann, der das Leben seiner Tochter angeblich zerstörte, einen Denkzettel verpassen. Nebenbei – das Verfahren wegen der Sexualstraftat wurde eingestellt.
Männer wurden schuldig gesprochen
Man kam ins Gespräch, ein Bekannter war bereit, alles Notwendige für die Racheaktion zu organisieren. Man lockte den vermeintlichen Sexualstraftäter in einen Hinterhalt, verprügelte ihn mit Eisenstangen und Hölzern. Zum Glück wurde der Mann nur leicht verletzt. Die Männer – insgesamt waren sechs vor Gericht – wurden allesamt schuldig gesprochen. Zwar wegen unterschiedlichen Delikten, aber in irgendeiner Form hat jeder seinen Beitrag geleistet. Die Strafen reichten von 640 Euro teilbedingt bis zu zwei Mal zwei Jahren Haft. Drei der Männer nahmen die Urteile an, drei erbaten sich Bedenkzeit, somit sind drei Entscheidungen rechtskräftig.
(Red.)
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