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Sex mit der eigenen Tochter: Prozess erneut vertagt

Inzestprozess in Feldkirch - Angeklagter bestreitet Vorwürfe und spricht von "Rache".
Inzestprozess in Feldkirch - Angeklagter bestreitet Vorwürfe und spricht von "Rache". ©VOL.AT, Stiplovsek
Dornbirn, Feldkirch - Der Prozess gegen einen 53-jährigen Dornbirner am Landesgericht Feldkirch musste am Montag erneut vertagt werden. Dem Mann wird vorgeworfen, jahrelang mit seiner eigenen Tochter geschlafen zu haben. Außerdem sind eine Reihe von Unzuchtshandlungen angeklagt.

Bereits im Februar wurde einmal vor Richter Peter Mück in der Sache verhandelt, doch es musste vertagt werden. Der Mann beteuert seine Unschuld und spricht von „Rache“ seiner mittlerweile erwachsenen Tochter. Die Verteidigung beantragte, den Beschuldigten von einem Gerichtspsychiater untersuchen zu lassen. Am Montag ging der Prozess somit in die zweite Runde, fand aber noch immer keinen Abschluss. Von der Verteidigung wurde überraschenderweise noch ein Zeuge beantragt. Somit geht es am neunten Juli weiter.

Gutachten von Primar Haller

Am Montag erstattete Primar Reinhard Haller sein Gutachten zum Thema „Zurechnungsfähigkeit“. Der Mann sei unterdurchschnittlich intelligent und gab dem Alkohol die Schuld, dass er nicht wusste was er tat. So weit sei er aber sicher nicht beeinträchtigt gewesen, so Haller.

Schwere Vorwürfe

Glaubt der Schöffensenat dem Mädchen und nicht dem leiblichen Vater, müsste der Mann die nächsten Jahre wohl hinter Gittern verbringen.

Bereits nach der Kindergartenzeit hätten die Übergriffe begonnen, so die Anklage. Als seine kleine Tochter acht Jahre alt war, sei der Mann dann noch zudringlicher geworden. Über sechzig massive Übergriffe soll es in der elterlichen Wohnung in Abwesenheit der Mutter gegeben haben. In der Hauptschulzeit musste das Mädchen angeblich gemeinsam mit ihrem Papa Pornofilme anschauen.

Drohungen ausgesprochen

Laut Anklage drohte der Mann dem Kind mit dem Umbringen, falls es etwas verrate. Die Latte der vorgeworfenen Taten ist lang: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Blutschande, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und schwere Nötigung. Doch noch ist nicht bewiesen, dass der Vater Schuld auf sich geladen hat.

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