Der zum Tatzeitpunkt 16-Jährige war in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das OLG reduzierte jetzt die unbedingte Haft auf 14 Monate, berichtete der ORF Vorarlberg.
Richtersenat sind Milderungsgründe
Die Senatsrichter beließen die Strafhöhe bei dreieinhalb Jahren, allerdings sahen sie 28 Monate der Strafe bedingt nach. Diese werden somit nur schlagend, wenn sich der 17-Jährige in den nächsten Jahren noch einmal etwas zuschulden kommen lässt. Unter anderem habe der Richtersenat die “beträchtliche” Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld berücksichtigt. Zudem sei ins Gewicht gefallen, dass der Jugendliche seit der Tat – bei der er betrunken und daher eingeschränkt zurechnungsfähig war – keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken habe.
Abstinenz und Therapie als Voraussetzung
Das Gericht hat dem 17-Jährigen laut ORF die Weisung erteilt, abstinent zu bleiben. Dazu habe sich der 17-Jährige ebenso bereit erklärt wie zu einer Psychotherapie mit den Schwerpunkten Antiaggressionstraining und Emotionstraining, hieß es.
Dreieinhalb Jahre in erster Instanz
Der Angeklagte war im Februar in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Laut Anklage hatte der Jugendliche die junge Frau auf einem Zeltfest kennengelernt und dieses gemeinsam mit ihr verlassen. Danach sei es auf einem nahe gelegenen Grundstück zu der körperlichen Attacke des damals 16-Jährigen gekommen.
Opfer nach brutalem Sexualverbrechen notoperiert
Laut Urteil schlug er der jungen Frau drei Mal mit der Faust ins Gesicht, danach folgten schwere sexuelle Übergriffe auf die Bewusstlose. Das Opfer musste notoperiert werden und konnte lange nicht einvernommen werden. Das Gericht hatte in der ersten Instanz die Unbescholtenheit, das Geständnis und die alkoholbedingte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Jugendlichen zur Tatzeit als mildernd angesehen, erschwerend wurden unter anderem die besondere Brutalität der Tat sowie die schweren Verletzungen des Opfers durch die Schläge und sexuellen Übergriffe gewertet. (APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.