Der Angeklagte habe sich damit unter anderem der Pflichtvernachlässigung schuldig gemacht, befand das Gericht. Er hatte demnach den Rettungseinsatz nach dem Fährunfall am 16. April 2014 vor der Südwestküse von einem Küstenwachboot aus geleitet. Der Angeklagte habe seine Untergebenen einfach nur angewiesen, “diejenigen zu retten, die gesehen werden konnten”, wurde der Richter zitiert. Darüber hinaus wurde dem Ex-Kapitän vorgeworfen, über den Rettungseinsatz gelogen zu haben. Auch soll er Berichte über das Vorgehen gefälscht haben.
Beim Untergang der Fähre kamen etwa 300 Menschen ums Leben. Die meisten Opfer waren Schüler auf einem Ausflug. Der Kapitän der “Sewol” wurde im November wegen grober Fahrlässigkeit zu 36 Jahren Haft und 14 weitere Crewmitglieder zu Haftstrafen zwischen 5 und 30 Jahren verurteilt. Ein Berufungsprozess hatte am Dienstag begonnen.
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