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Seuche: Bösartige Faulbrut bedroht Bienen in Vorarlberg

©Roland Paulitsch
Im grenznahen Lindau wurde bei Bienen eine Bienenseuche, die Amerikanische Faulbrut, festgestellt. Was das für die Ländle-Imker bedeutet, erklärt Egon Gmeiner, Präsident des Vorarlberger Imkerverbandes.

Am 12. September wurde bei einem Bienenvolk in Scheidegg in Lindau "Amerikanische" oder auch "Bösartige Faulbrut" amtlich festgestellt. Es handelt sich dabei um eine ernstzunehmende Seuche: Der Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium, widerstandsfähig und nahezu unbegrenzt ansteckungsfähig. Es befällt ausschließlich die Brut der Honigbienen und ist für Menschen harmlos, auch der Honig befallener Bienen kann ohne Bedenken verzehrt werden.

Auch Ländle-Bienen in Gefahr

Stellt der Ausbruch der Bienenseuche in Lindau auch eine Gefahr für Bienen im Ländle dar? "An sich ja, weil im Umkreis von mindestens drei Kilometern von einem Faulbrutfall alle Bienenvölker untersucht werden müssen", erklärt Egon Gmeiner, Präsident des Vorarlberger Imkerverbandes im VOL.AT-Telefoninterview. Es müsse untersucht werden, ob eine Ansteckung erfolgt sei. "Bis zu fünf Kilometer muss man sporadisch also fallweise Völker untersuchen."

Bienensachverständige der BH

Die durch Sporen verbreitete Quarantänekrankheit sei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: "Das ist keine Kleinigkeit. Leider haben wir - jedenfalls ich - noch keine Kenntnis von diesem Fall", so Gmeiner. Vor 14 Tagen sei aber die Mitteilung aus der Schweiz gekommen. "Dort war auch im grenznahen Gebiet ein Faulbrutsfallkam", so der Imker. Die zuständige Behörde, in diesem Fall die BH Bregenz, werde nun tätig und die Bienensachverständigen und Leute des Imkerverbandes würden nun auf den Weg gehen und alle Völker untersuchen.

Amtliche Sperre bei Befall

Wird ein Befall festgestellt, kommt es zu einer amtlichen Sperre: "Kein Bienenvolk und auch keine Königinnen dürfen aus dem Sperrkreis in ein anderes Gebiet gebracht werden." Es dürfe aber auch niemand hereinwandern. Auch im Falle des Ausbruchs in Lindau legt eine Allgemeinverfügung von 16. September ein Sperrgebiet im Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsbestand fest. Bienenstände im Sperrgebiet unterliegen der behördlichen Beobachtung und dürfen nicht versetz werden. Auch Waben, Abfälle, Honig, Futtervorräte und Gerätschaften dürfen nicht aus dem Sperrgebiet entfernt werden.

Untersuchungen als Schutz

"Man ist insofern nicht wehrlos, weil man die feinen Untersuchungen machen kann", gibt Gmeiner Entwarnung für alle Imker im Land. "Man hat da etwa Futterkranzproben." Vor die Faulbrut richtig ausbreche seien bereits Sporen vorhanden. Wenn eine gewisse Anzahl von Sporen in den Bienenvölkern vorhanden sei, herrsche höchste Gefahr. Dann müsse man bereits handeln bevor die Seuche richtig ausbreche.

(Red.)

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