Die Natur- und Landschaftsschutzorganisation “Alliance For Nature” hat Beschwerde gegen den 2. UVP-Bescheid zum Semmering-Basistunnel beim Verkehrsministerium eingebracht. Nun sei das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Laut “Alliance For Nature” habe die belangte Behörde – das Infrastrukturministerium – bewusst schwerwiegende Mängel des UVP-Bescheids zum Semmering-Basistunnel “in Kauf genommen, um eine rasche Wiederaufnahme der Bauarbeiten zu erreichen”, heißt es in der 22-seitigen Bescheidbeschwerde samt Antrag auf aufschiebende Wirkung.
“Alliance For Nature”: Einspruch gegen 2. UVP-Bescheid
Demnach seien etwa die dem Bescheid zugrunde liegenden Verkehrsprognosen und Nutzenberechnungen falsch, daher liege auch kein öffentliches Interesse am Bau vor.
Das Projekt habe auch negative Auswirkungen auf Natur- und Landschaftsschutzgebiete, für die ein Verschlechterungsverbot gelte. Das betreffe die Nordöstlichen Randalpen Hohe Wand-Schneeberg-Rax. Die umweltbezogenen Auflagen seien in vielen Punkten unbestimmt, unwirksam oder deren Einhaltung sei nicht überprüfbar.
Als Verfahrensmangel wird unter zahlreichen weiteren Punkten unter anderem eine “generell unzureichende Auseinandersetzungen mit den Einwendungen der Beschwerdeführerin und die völlig fehlende Begründung für wesentliche Bescheidgrundlagen” festgehalten.
(APA/Red)
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