Betroffen sind Autofahrer, die in Fahrtrichtung Stockerau zwischen 9. Dezember 2004 und 15. April 2005 das erlaubte Tempolimit von 60 km/h im Kaisermühlentunnel in Richtung Stockerau überschritten haben. Allerdings ist fraglich, ob wirklich alle ihr Geld zurückbekommen.
Zahlscheinbeleg notwendig
Probleme könne es bei Anonymverfügungen geben, so ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch. Die Akte jener, die die Anonymverfügung innerhalb der angegebenen Frist eingezahlt haben, werden innerhalb von drei bis vier Wochen gelöscht. Nur wer dafür den Zahlscheinbeleg aufbewahrt hat, bekommt laut Haupfleisch sein Geld zurück.
Bessere Chancen haben jene, gegen die ein Verfahren begonnen wurde, etwa weil sie Einspruch erhoben haben. Darüber liegen der Behörde Akten vor. Läuft das Verfahren noch, will die Polizei dieses “amtwegig” einstellen.
Der Weg zum Geld
Unter Vorlage der Anonymverfügung und des Einzahlungsbeleges kann der Betrag direkt beim Polizeikommissariat Donaustadt, Wagramerstraße 89 (Telefon: 01/31 310-66120) zurückgefordert werden.
Jene Autofahrer, die Berufung erhoben hätten, dieser jedoch vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien – UVS nicht stattgegeben wurde, müssten sich wegen einer amtswegigen Behebung direkt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien unter 01/40 00-3850 wenden.
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