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Sechs Stunden Beratung sollen Gewalttäter läutern lassen

Allein in Wien werden täglich zehn Annäherungsverbote ausgesprochen.
Allein in Wien werden täglich zehn Annäherungsverbote ausgesprochen. ©pexels
Wenn künftig ein Betretungs- oder Annäherungsverbot von der Polizei verhängt wird, muss der Gefährder an einer verpflichtenden sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. Wer schwänzt, muss tief in die Tasche greifen.
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Ab 1. September müssen Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. In fünf Bundesländern hat dafür der Verein Neustart, seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Strafgefangenenhilfe tätig, den Zuschlag erhalten, so auch in Wien. Allein hier rechnet man mit rund 3.000 weggewiesenen Personen jährlich.

"Auch dort ansetzen, wo die Probleme herkommen"

Mit der Umsetzung dieses letzten Teils des Gewaltschutzgesetzes 2019 erfolge ein lange geforderter "Lückenschluss", sagte Nikolaus Tsekas von Neustart Wien bei einem Hintergrundgespräch. "Es ist auch notwendig, sich mit der weggewiesenen Person, mit den Gefährdern auseinanderzusetzen." Die "opferschutzorientierte Täterarbeit" sei als vierte Säule im Gewaltschutz zu verstehen, zusätzlich zur Polizei, zur Zivilgerichtsbarkeit - Stichwort einstweilige Verfügungen - sowie den Opferschutzeinrichtungen, sagte Walter Dillinger vom Rechtsbüro der Landespolizeidirektion Wien. Das Opfer stehe weiter im Fokus, es sei aber wichtig, dass man "auch dort ansetzt, wo die Probleme herkommen, nämlich beim Täter".

Verweigerung der Beratung kostet bis zu 5.000 Euro

Gefährder haben fünf Tage nach einer Wegweisung Zeit, einen Termin zu vereinbaren. Das Erstgespräch muss binnen 14 Tagen ab Kontaktaufnahme stattfinden. Die aktive Mitwirkung des oder der Betroffenen ist Voraussetzung, um die Bestimmungen zu erfüllen. Wer sich weigert, wird von der Polizei vorgeladen, am Ende drohe eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall 5.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Keinen Einfluss hat die Absolvierung auf die sonstigen Maßnahmen - weder auf Gültigkeit oder Dauer der Wegweisung noch der Verlängerung durch einstweilige Verfügung.

Sechs Stunden Einzelgespräch

Neustart werde in Wien 25 bis 30 zusätzliche Mitarbeiter aus dem Bereich Sozialarbeit aufnehmen, die Rekrutierung sei fast abgeschlossen, sagte Tsekas. Zu Beginn werde man aber für die Gewaltpräventionsberatung auf die rund 150 bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen, die bereits über die nötige Erfahrung verfügen. "In sechs Stunden kann man sehr viel leisten", betonte Tsekas. Die Einzelgespräche würden sich vor allem um Normenvermittlung, Gewaltstopp und Verantwortungsübernahme drehen, aber auch rechtliche Beratung. Zudem werde man ein Auge darauf haben, ob eine Weitervermittlung nötig ist, etwa Psychotherapie, medizinische Maßnahmen oder ein Anti-Gewalttraining. Bei Sprachbarrieren kommt das schon länger etablierte System Videodolmetsch zum Einsatz.

Praktisch sollte es so ablaufen: Neustart erhält von der Polizei per Mail binnen drei bis sechs Stunden nach Verhängung eines Betretungsverbots eine umfassende Falldokumentation. Anhand des rund sechsseitigen Formulars - das schon bisher an involvierte Opferschutzeinrichtungen ging - soll eine Gefährlichkeitseinschätzung getroffen werden können. Termine für die Beratung sollen "wenn nötig auch am selben Tag" zu bekommen sein, versicherte Tsekas.

Täglich rund zehn Betretungsverbote in Wien

In Wien werden täglich durchschnittlich zehn Betretungs- und Annäherungsverbote verhängt, im Jahr 2020 waren es insgesamt 3.398, sagte Dillinger, wobei sich diese Zahl auf die gefährdeten Personen bezieht, Gefährder gab es etwas über 3.000, mehr als 90 Prozent waren männlich. "Es ist eine zusätzliche Auflage, kein Freibrief, um danach wieder nach Hause zu gehen wie zuvor", betonte auch Tsekas. Es sei der Versuch, wie in der Medizin "die Ursachen wegzukriegen und nicht nur Medikamente zu verschreiben", meinte Dillinger.

Vereine übernehmen die Beratungen

Die Beratung im Burgenland, in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark und Wien wird durch den Verein Neustart durchgeführt. In Kärnten erhielt die Caritas den Zuschlag, in Salzburg Biege BGP Salzburg, in Tirol der Psychosoziale Pflegedienst und in Vorarlberg das Institut für Sozialdienste gemGmbH. "Die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Trägern der Gewaltprävention zielt auf die möglichste Vermeidung von Wiederholungstaten ab", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Aussendung.

(APA/Red)

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