Sie ist 24, hatte eine Affäre mit dem Oberländer Handwerker und wollte zu 1000 Euro kommen. Sie erfand die Geschichte, der Mann habe sie mehrfach in seinem Auto brutal vergewaltigt. Es kam zur Anzeige, der Oberländer musste zum Prozess, das Gericht ein Urteil über Schuld oder Unschuld fällen. Bis zu zehn Jahre Haft standen im Raum, es stand Aussage gegen Aussage. Der Mann hatte Glück, er wurde frei gesprochen und der Schuss ging nach hinten los. Nun muss die Frau ins Gefängnis.
Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt
„Die Frau räumte ein, gelogen zu haben und sie wurde dafür – mittlerweile rechtskräftig – verurteilt“, so Edgar Veith, Rechtsanwalt des verleumdeten Mannes. „Zudem gab sie zu, dass sie sich 1000 Euro erschleichen wollte, als sie im Prozess diesen Betrag als Teilschmerzensgeld vom Angeklagten einforderte“, führt Veith weiter aus. Wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage und versuchten Betruges wird die einschlägig Vorbestrafte zu 20 Monaten Haft, sechs davon unbedingt verurteilt. Zudem muss sie dem einstigen Sexpartner 10.000 Euro Schadenersatz bezahlen.
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