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Schwurgericht verhandelt kuriosen Fall

Ein höchst außergewöhnlicher Fall für das Landesgericht Feldkirch: Ein 37-jähriger Bregenzer hatte sich selbst des schweren Raubes bezichtigt, für die Tat fehlten allerdings Opfer und Indizien.

Der Mann wurde im Rahmen eines Schwurgerichtsprozesses dennoch für schuldig befunden und zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gelernte Krankenpfleger und Schlosser wollte im Februar des vergangenen Jahres nach eigener Aussage eine Prostituierte aufgesucht und ihre Dienste in Anspruch genommen haben. Dafür gab er ihr angeblich 100 Euro. Kurz darauf soll er ihr aber ein dreißig Zentimeter langes Messer vorgehalten und das Geld zurückgefordert haben. Einige Tage später zeigte sich der psychisch Kranke selbst an. Für die Tat gab es weder Zeugen, das Opfer konnte nicht ausfindig gemacht werden, und auch sonst fand das Geständnis keinerlei Bestätigung.

Das psychiatrische Gutachten von Primar Reinhard Haller bescheinigte zwar eine Persönlichkeitsstörung, für Halluzinationen oder krankhafte Fantasien gab es jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Der Mann wurde von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden, die Strafe von Richter Wilfried Marte fiel jedoch milde aus. Der 37-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, zusätzlich muss sich der Mann psychiatrisch betreuen lassen.

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