Über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren kassierte sie die Pension ihrer Schwiegermutter, die in Belgrad verstorben war, wodurch die Pensionsversicherung nichts von ihrem Tod erfahren hatte. Die Verhandlung am Wiener Landesgericht wurde heute, Mittwoch, vertagt, um zu klären, ob die 34-Jährige sich an die mit der PVA vereinbarte Ratenvereinbarung gehalten hat.
Richter Christian Gneist hatte es nicht wirklich schwer mit der Angeklagten, die sich vollinhaltlich geständig zeigte. Ja, sie hatte seit Mai 2002 zunächst mit der Bankomatkarte der Schwiegermutter und, nachdem diese abgelaufen war, durch gefälschte Überweisungsaufträge die Invaliditätspension kassiert. Mehr als 38.000 Euro wanderten so in die Taschen der 34-Jährigen, teilweise um Schulden zu zahlen. Aber da gab es auch Streitigkeiten mit dem Mann. “Und ich wollte mir auch einmal etwas gönnen”, so die Frau, die unter Kaufsucht leiden soll und gegen die mehrere Exekutionen laufen.
Interessanter als der Verbleib des Geldes war für Staatsanwalt und Verteidiger die Frage der tätigen Reue, was der Angeklagten zur Straffreiheit verhelfen könnte. Nachdem im Oktober des Vorjahres die Bank – aus ungeklärten Gründen – vom Ableben der Schwiegermutter erfahren hatte, informierte sie die PVA, die wiederum ein Treffen mit der 34-Jährigen und deren ahnungslosem Mann vereinbarte. Dabei schlug man im Jänner vor, dass sich das Ehepaar die Höhe der möglichen Ratenzahlungen überlegen sollte.
Der Vorschlag der Familie lautete schließlich, im monatlichen Wechsel 300 bzw. 500 Euro zu überweisen, womit sich die PVA im Februar ganz knapp vor Einlangen der Anzeige einverstanden erklärte. Für Staatsanwalt Harald Bohe ist dies allerdings für eine tätige Reue unerheblich, da es zu keiner vertraglichen Verpflichtung mit einem genau umrissenen Rückzahlungszeitraum gekommen sei.
“Eine bescheidene Frage: Wie wollen Sie das bei einem Gehalt von 880 Euro zurückzahlen?”, wollte Gneist wissen. “Wenn die Familienbeihilfe kommt”, so die Mutter eines 14-jährigen Kindes. Wie realistisch dies ist, soll durch die Vertagung auf den 22. Oktober geklärt werden. Denn bisher sind lediglich im März und Mai jeweils 300 Euro bei der PVA eingelangt, während die 34-Jährige versicherte, brav bezahlt zu haben. Bei der neuerlichen Verhandlung soll sie nun Belege und Kontoauszüge beibringen. Letztere deswegen, weil die Angeklagte laut der beisitzenden Richterin ja nur zu gut weiß, wie man Erlagscheine fälscht.
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