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Schwerer Verdacht gegen Justizbeamten

Feldkirch -  Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Mitarbeiter des Landesgerichts Feldkirch soll unter anderem für das Kopieren von Gerichtsakten in großem Stil kassiert haben.

Der mutmaßliche Tatzeitraum könnte sich über mehr als zwanzig Jahre erstrecken. Im Sommer 2009 wurde der Beamte vom Dienst suspendiert. Das seit August anhängige Ermittlungsverfahren wegen verbotener Geschenkannahme, Amtsmissbrauch und Untreue nähert sich nun dem Ende.

Hausdurchsuchungen

„Wir haben sehr umfangreich ermittelt“, sagt Wilfried Siegele, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Innsbruck, „es sind Hausdurchsuchungen durchgeführt und Konten überprüft worden.“ Mittlerweile liege ein „dicker Abschlussbericht“ vor. Über die Anklageerhebung werde voraussichtlich in etwa drei Wochen entschieden, teilt Siegele auf VN-Anfrage mit. Über das mögliche Schadens­ausmaß machte der Behördensprecher keine Angaben. Informierten Kreisen zufolge soll der Schaden jedoch mindestens im fünfstelligen Bereich liegen. Der Justizbeamte steht im Verdacht, im Auftrag von Rechtsanwälten jahrelang Gerichtsakten kopiert und dafür Geld angenommen haben. Die Anwälte, die dadurch rascher als im Amtsweg an die Unterlagen kamen, sollen dem Beamten dafür das Doppelte der offiziellen Gerichtsgebühr bezahlt haben – ein offenbar einrägliches Nebengeschäft, durch das in erster Linie der Staat geschädigt worden sein dürfte. Der Mitarbeiter der Strafabteilung war auch für die Erstellung und Übersendung der wöchentlichen Medienmitteilungen über die Hauptverhandlungstermine am Landesgericht verantwortlich. Für diesen laut Oberlandesgericht Innsbruck „kostenlosen Service“ hatte der Beamte von Medien jahrelang Geld verlangt – Monat für Monat sollen so dreistellige Beträge auf das Privatkonto des Verdächtigen geflossen sein.

Amtsverlust droht

Erhebt die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage, muss sich der Justizbeamte vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr – egal ob bedingt oder unbedingt ausgesprochen – würde der Staatsdiener automatisch seine Amtsstellung verlieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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