Erschleichung von Zwischenfinanzierungen, Weiterverkauf von geleasten Autos, immense Privatentnahmen. Rechtlich einzuordnen als Untreue, Veruntreuung und schwerer Betrug. Insgesamt beträgt der Schaden rund 300.000 Euro, der Strafrahmen zehn Jahre. Durch die Unbescholtenheit und das Geständnis liegen wesentliche Milderungsgründe vor und der Senat bemisst die Strafe mit zwei Jahren unbedingter Haft. Gutzumachender Schaden: rund 183.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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