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Schwere Vorwürfe gegen Beamte

Cheibani Wague &copy APA
Cheibani Wague &copy APA
Im Prozess um den Tod Cheibani Wagues waren am Donnerstag die Gutachter am Wort. Fazit: Vor allem die Vorgangsweise von drei Polizisten sei für den Todeseintritt verantwortlich. Sie seien zudem mangelhaft ausgebildet gewesen.

Jene Beamten, die Cheibani Wague im Bereich des Oberkörpers, der Schulter und Arme fixiert hatten – indem sie ihm etwa ein Knie in den Rücken drückten oder ihr eigenes Körpergewicht auf diesen verlagerten – seien für den den Todeseintritt kausal, so Gerichtsmediziner Daniele Risse. Die drei anderen Beamten sowie die Sanitäter hatten Wague am Kopf, den Beinen und Füßen fixiert, was Risser als “unwesentlich” einstufte.

“In Panik gestorben”

Untersuchungen des Leichnams in einem Speziallabor in Göttingen hätten auf jeden Fall ergeben, dass Cheibani Wague “in Panik gestorben ist”. Entsprechend hohe Adrenalin- und Stresshormon-Ausschüttungen, die dort nachgewiesen werden konnten, hätten das belegt, so Risser.


“Druck auf den Rücken” für Tod ausschlaggebend

Intensivmediziner Kurt Hudabiunigg stellte weiters in seiner Expertise fest, dass der 33-Jährige in Folge eines “Druckstaus” starb, wie man es bei Lawinentoten oder Verschütteten findet. Auslöser war eine mindestens dreieinhalb Minuten dauernde Fixierung des in Bauchlage gefesselten, zu Boden gedrückten Mannes.

Ein Herz-Kreislaufstillstand war demnach unausweichlich, zumal bei Wague weitere Komponenten zum Tragen kamen. Laut Risser litt der 33-Jährige nämlich an einem angeborenen Herzklappenfehler und einer vernarbten Kammerwand. Dazu kamen der Erregungszustand und Drogeneinfluss. Auch für Risser war allerdings der “Druck auf den Rücken” ausschlaggebend: “Das war eine Last von mehr als 100 Kilo, die mehrere Minuten auf den Mann am Rücken eingewirkt hat.”


Tödliche Fixierung

Der 33-jährige Mauretanier Cheibani Wague war am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommen. Sechs Polizisten, drei Sanitäter und ein Notarzt müssen sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, den gefesselten Wague teilweise unter Einsatz ihres Körpergewichtes fixiert zu haben.

Vorwürfe gegen Notarzt

Der Mediziner Hudabiunigg belastete auch den angeklagten Notarzt: Die Reanimationsbemühungen hätten “drei bis vier Minuten” zu spät eingesetzt. Das Nachlassen des Widerstands des zu Beginn tobenden Wague hätte beim Notarzt die Alarmglocken schrillen lassen müssen. Jener hatte angegeben, er habe dies auf die Haldol-Injektion zurückgeführt, die er Wague zur Beruhigung verabreicht hatte. Laut Hudabiunigg setzt die Wirkung dieses Präparats aber erst nach zehn bis 15 Minuten ein, während Wague sofort erschlaffte.


Polizisten mangelhaft ausgebildet

Mit dem Ausbildungsstand der Beamten und der Frage, ob der Ablauf der Amtshandlung aus polizeitaktischer Sicht gerechtfertigt war, befasste sich am Nachmittag Rudolf Pföhs, Experte für polizeiliche Einsatztaktik.

Mit seinem Gutachten hatte er schon im Vorfeld für Aufregung gesorgt: Demnach waren die mit der Amtshandlung befassten Polizisten äußerst mangelhaft ausgebildet. Bei Schulungen sei eine Mindestanzahl von 24 bis 32 zu absolvierenden Stunden vorgesehen. keiner der angeklagten Polizisten kommt laut Pföhs an diese Untergrenze heran.

Das Anlegen der Handfesseln und das Überwältigen Wagues bezeichnete Pföhs zwar als “unumgänglich” und “taktisch notwendig”. Einige Einsatzkräfte hätten aber “nicht notwendige Fixierungsmaßnahmen” gesetzt. Konkret nannte Pföhs jene Beamtin, die – wie auf einem Video zu sehen ist – auf dem am Boden liegenden Wague steht.


Scharfe Kritik an Wiener Polizei

Unverhohlene und in dieser Deutlichkeit nicht erwartete Kritik übte der Sachverständige an der Wiener Polizei. Einem Informationsbrief des Innenministeriums, in dem vor lagebedingtem Erstickungstod bei Fixierung in Bauchlage gewarnt wurde, sei trotz eines entsprechenden Dienstbefehls “offensichtlich wenig bis gar keine Beachtung” geschenkt worden.

Das Urteil wird am Freitag erwartet.

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