Bereits im September 2019 wurde die Warensendung von der Zollstelle in Aarau entdeckt und sichergestellt. Für weitere Ermittlungen wurde diese an die Liechtensteiner Landespolizei weitergegeben.
Zweifel an industrieller Verwendung
Gamma-Butyrolacton ist ein Lösungsmittel und ist nur dann vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, wenn es industriell eingesetzt wird. GBL dient als Vorläuferstoff für GHB, die als K.o.-Tropfen missbräuchlich verwendet werden. Da bei dieser Warensendung Zweifel an dieser Verwendung bestanden, wurde diese vom Schweizer Zoll beschlagnahmt und an die Liechtensteiner Landespolizei übergeben.
(EZV)
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