Am 1. Juli 2009 setzt nämlich die EU an ihren Außengrenzen verschärfte Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Kraft.
Die Schweiz führt derzeit Verhandlungen mit der EU über eine Ausnahmeregelung. Eine Einigung scheint bevorzustehen. Wie Bundesrats-Vizepräsident Jürgen Weiss dazu gegenüber den VN” ausführte, dürfte sich auch das jüngste Ja” der Schweizer zum erweiterten Freizügigkeitsabkommen positiv auf den Verhandlungsablauf zwischen der Schweiz und der EU auswirken. Konkret geht es um eine Voranmeldepflicht nach US-amerikanischem Vorbild. Washington hatte solche Bestimmungen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Für Exporte in die USA müssen die Frachtdaten 24 Stunden im Voraus übermittelt werden. In der EU ist ebenfalls eine Voranmeldepflicht” vorgesehen. Und zwar in der Form, dass Importe und Exporte ab 1. Juli 2009 im Voraus angemeldet werden müssen. Die Fristen betragen: 30 Minuten für Luftfracht, eine Stunde für Waren, die auf der Straße und zwei Stunden für Waren, die auf der Schiene transportiert werden. Eine solche Voranmeldepflicht hätte gravierende Konsequenzen für den Warenverkehr zwischen Österreich bzw. Vorarlberg und der Schweiz, gerade was den Warenverkehr auf der Straße betrifft.
Gespräche laufen
In einer Anfragebeantwortung an die Vorarlberger Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Reinhold Einwallner teilt nun Finanzminister Josef Pröll mit, dass sich die EU-Kommission derzeit auf Grund eines Auftrags des Rates in Verhandlungen mit der Schweiz befindet. Ziel ist es, ein Abkommen abzuschließen, dessen Inhalt eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsmaßnahmen nach dem jeweiligen Zollrecht sein soll. Nach einem vorliegenden Abkommensentwurf würden demnach im Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz keine summarischen Anmeldungen vor Erreichen der Zollgrenze nötig sein. Eine Vorab-Anmeldung wäre daher hinsichtlich der Schweiz nicht abzugeben. Nach Einschätzung der Vertreter der Europäischen Kommission werden der Abschluss und die Ratifizierung so rechtzeitig erfolgen, dass das Abkommen spätestens am 1. Juli 2009 in Kraft treten kann, so Pröll abschließend.
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