Die Wirtschaftskammer Vorarlberg übt scharfe Kritik an den Auswirkungen der flankierenden Maßnahmen zwischen der EU und der Schweiz, die das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz völlig aushebeln. Der administrative Aufwand für Vorarlberger Unternehmen, die Aufträge in der Schweiz abwickeln wollen, führt zu erheblichen und einseitigen Wettbewerbsnachteilen. Zusätzlich wird mehr Transparenz und Rechtssicherheit gefordert.
Das Ziel einer gelebten Partnerschaft zwischen der Schweiz und Vorarlberg sollte sein, eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen unter fairen Bedingungen zu schaffen. Eine Öffnung des Schweizer Marktes durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse liegt im Interesse der Schweizer und der Vorarlberger Unternehmen. Diese Hindernisse bestehen insbesondere durch die Verschärfung der flankierenden Maßnahmen in Zuge der Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Länder, kritisiert Mag. Susanne Busswald von der Außenwirtschaft Vorarlberg.
Bürokratische Hemmnisse Schweiz
1. Meldepflicht
Die Möglichkeit einer elektronischen Meldung beim Migrationsamt ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Meldefrist von 8 Tagen vor Einsatz stellt aber gerade bei kurzfristigen Aufträgen bzw. bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ein großes Problem dar. Ausnahmeregelungen gibt es lediglich bei akuten Notfällen, die allerdings auch vorher angezeigt werden müssen. Die Strafen für die Missachtung der Einhaltung der 8-Tage-Frist belaufen sich zunächst auf SFr 500,-, wobei im Wiederholungsfall eine deutliche Steigerung zu verzeichnen ist.
2. 90-Tage-Regelung
Die Meldung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung kann bis zu 90 Arbeitstagen in der Schweiz durchgeführt werden. Ab dem 91. Tag ist eine Arbeitsbewilligung zwingend vorgesehen, die allerdings in der Praxis nie erteilt wird. Somit werden viele Unternehmen zu einer Niederlassungsgründung in der Schweiz getrieben, um ihre Schweizer Kunden ganzjährig betreuen zu können.
3. Steuernummer
Betriebe mit höheren Umsätzen in der Schweiz benötigen eine Steuernummer, die nur über einen Treuhänder beantragt werden kann, also zusätzlicher Kostenaufwand. Ferner muss ein relativ hoher Betrag als Sicherheit hinterlegt werden, wiederum ein immenser Kostenaufwand.
4. Vergleichbarkeit und Berechnungsprobleme
Die Vergleichbarkeit der österreichischen Löhne mit denen der Schweiz ist nur schwer herzustellen. Dies betrifft den Bereich der Lohnnebenkostenstrukturen, beispielsweise unterschiedliche Sozialversicherungssysteme, unterschiedliche Sonderzahlungen, Ferien- und Urlaubsregelungen, Abfertigungsregelungen, etc. Bisher werden lediglich 13./14. Monatslohn, unterschiedliche Urlaubs- und Feiertagsregelungen sowie ein minimaler Anteil im Bereich der Sozialversicherung als Anrechnung akzeptiert.
Daneben führen die Schweizer Behörden exzessive und für die Unternehmen kostenintensive Kontrollverfahren durch. Seit kurzem müssen österreichische Betriebe nunmehr auch so genannte Vollzugskosten entrichten.
Die Schweizer Regelungen zielen angesichts der ausgeführten bürokratischen Hürden, mangelnder Transparenz, Unübersichtlichkeit wie auch der Fülle an verbindlichen Normen sowie der nicht nachvollziehbaren Grundlagen für Sanktionen ganz offensichtlich nicht nur auf ein berechtigtes Verhindern von sozial unverträglichem Lohndumping. Vielmehr legt die Gesamtbetrachtung aller Hürden nahe, dass es hier um eine Abschottung des Schweizer Marktes geht, erklärt Mag. Susanne Busswald.
(Quelle: Presse/Wirtschaftskammer Vorarlberg)
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