Der Entwurf sieht vor, dass in der Eidgenossenschaft sowohl die Herstellung von embryonalen Stammzellen als auch die Forschung an solchen Zellen erlaubt wird. Für die Herstellung der Stammzellen sollen in der Schweiz gelagerte überzählige Embryonen oder Importe unter strengen Auflagen verwendet werden.
Entsprechende Projekte müssen wissenschaftlich wertvoll und ethisch vertretbar sein. Nur dann erhalten sie eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Auch für die Gewinnung von Stammzellen muss die Behörde grünes Licht geben. Über die Forschung an bereits gewonnenen Stammzellen entscheidet laut Gesetzesentwurf eine Ethikkommission. Weiters braucht es für die Forschung an überzähligen Embryonen das Einverständnis des betroffenen Paares. Auch dürfen Embryonen für Forschungszwecke nicht über den 14. Tag hinaus entwickelt werden.
Wissenschafter dürfen an überzähligen Embryonen und Stammzellen nur forschen, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg erreicht werden können. Verboten bleibt die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und das therapeutische Klonen.
FDP, Liberale und Forschung sagen Ja zum Gesetz. SVP und EVP verbinden ihre Zustimmung mit restriktiven Auflagen. Auf Kritik bis Ablehnung stößt der Entwurf in der Begutachtung bei CVP, SP und Grünen.
In Österreich ist die Herstellung von embryonalen Stammzellen verboten. Die Forschung ist prinzipiell erlaubt, wird aber zur Zeit nicht durchgeführt.
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