Bereits vor einigen Wochen hat Schwärzler betont, dass in der Softgun-Problematik Handlungsbedarf gegeben ist und es die Möglichkeiten eines Verkaufsverbotes zu prüfen gelte. Nun wurde in einem fachpsychologischen Gutachten bestätigt, dass Softguns insbesondere wegen der getreuen Nachahmung echter Schusswaffen eine negative Beeinflussung der seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Folge haben können.
Wegen dieses hohen Gefahrenpotenzials wird der Verkauf von Softguns an Jugendliche unter 18 Jahren gemäß § 15, Absatz 1 Jugendschutzgesetz verboten werden, so LR Schwärzler.
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