Der Großgastronom hat dem Finanzamt 273.000 Euro an Steuern vorenthalten. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Gesamtstrafe von 140.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 70.000 Euro. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.
Der Angeklagte habe „ein böses Foul am Finanzamt begangen“, sagte Walter Blenk vom Finanzamt Bregenz. Denn der Gastronom „hat dreieinhalb Jahre lang Erlöse aus einem seiner Betriebe schwarz vereinnahmt“. Hoch anzurechnen sei dem geständigen Steuerhinterzieher aber, dass er den gesamten Steuerschaden bereits beglichen habe. Das komme selten vor, merkte der Privatbeteiligtenvertreter des Finanzamts an.
Im untersten Bereich
Deshalb würden sich die Strafen im untersten Bereich des Strafrahmens bewegen, sagte Strafrichterin Tagwercher. Über den 42-jährigen Angeklagten wurden zwei Strafen verhängt – eine für ihn als Geschäftsführer, die andere nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz für ihn als verantwortlichen Inhaber des Unternehmens. Die Geldstrafe für die natürliche Person beläuft sich auf 80.000 Euro, davon 40.000 unbedingt. Dafür hätte die mögliche Höchststrafe das Zweifache des hinterzogenen Steuerbetrags ausgemacht, also 546.000 Euro. Die Verbandsstrafe wurde mit 60.000 Euro festgesetzt, davon 30.000 Euro unbedingt.
Nicht versteuert hatte der aus China stammende Österreicher jahrelang Einnahmen aus seinem Takeaway-Betrieb. Davon entfielen 154.000 Euro auf Kapitalertragssteuer, 60.000 auf Körperschaftssteuer und 59.000 Euro auf Umsatzsteuer.
Mit den verkürzten Steuerbeträgen habe sein Mandant Schulden beglichen und Investitionen getätigt, sagte Verteidiger Dieter Klien. Den derzeitigen monatlichen Umsatz seines 90 Mitarbeiter beschäftigenden Unternehmens bezifferte der Angeklagte mit mehr als 500.000 Euro.
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