Die Privatbrauerei wurde verdächtigt, in den Jahren 1994 bis 1997 österreichweit an 300 Wirte Bier auf Scheinrechnungen verkauft zu haben – was Stiegl allerdings stets bestritten hatte. Die Staatsanwaltschaft nannte eine Schadenshöhe von 3,9 Mio. Euro, die dem Fiskus wegen nicht versteuertem Bier entstanden sei. Im Februar 2009 stellte die Anklagebehörde das Verfahren wegen Mangels an Beweisen ein – was laut OLG auch “gesetzeskonform war”. Eine vorsätzliche Beteiligung der Geschäftsführung und des Prokuristen der Brauerei sei aus dem Ermittlungsverfahren nicht hervorgegangen, hieß es in dem 35-seitigen OLG-Beschluss vom 15. Dezember.
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