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„Zwangsverbesserung“ beim Schutz homosexueller Arbeitnehmer

Schwarzach – Die Situation homosexueller ArbeitnehmerInnen habe sich in den letzten Jahren zwar verbessert, dabei handele es sich aber um eine „Zwangsverbesserung“, meinen Interessensvertreter und Experten. Tatsächlich trauen sich noch viel zu wenige, zu ihrer Homosexualität zu stehen.
Angst vor schwulem Kollegen

Jogy Wolfmeyer ist Obmann der Homosexuellen Aktion Vorarlberg. Mit der Diskriminierung homosexueller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kennt er sich deswegen bestens aus. Immer wieder seien Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Benachteiligungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Das reiche von derben Witzen über Beschimpfungen bis hin zur Kündigung. Insgesamt sei es in den letzten Jahren aber zu einer „Zwangsverbesserung“ der Situation gekommen. Denn die Strafverschärfung im Zuge der Novellierung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes habe vor allem eines bewirkt: „für den Arbeitgeber ist die Angst größer geworden.“

Viele trauen sich nicht aus der Deckung

Ein- bis zweimal pro Jahr sind Wolfmeyer und seine Mitstreiter gezwungen, aktiv zu werden. Dann wenden sie sich zunächst an den zuständigen Chef, um die Sachlage zu klären und eine gütliche Einigung zu bewirken. Wenn das nichts bringt, bleibt nur mehr der Gang zum Gericht. In dem meisten Fällen sei das aber nicht notwendig: Sobald ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin mitbekomme, dass ein Diskriminierungsopfer entsprechende Schritte setze, seien sie in der Regel sehr schnell zum Einlenken bereit. Dass es dennoch nicht mehr Fälle sind, liege schlicht daran, dass sich viele Betroffene nicht aus der Deckung trauen – aus Furcht, in der Öffentlichkeit zum „Buhmann“ zu avancieren, so Wolfmeyer. Sein Verein erfährt dann erst sehr viel später, was eigentlich passiert ist.

Diskriminierung wird schwieriger

Anwalt Sanjay Doshi bestätigt, dass es in den letzten Jahren zu Verbesserungen gekommen ist, was den Schutz homosexueller Arbeiternehmer und Arbeitnehmerinnen anbelangt. Es sei nun schlicht schwieriger, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Damit sei es auch nicht mehr so leicht, sich auf andere Gründe herauszureden. Doshi verweist auf den Fall eines ehrenamtlichen Mitarbeiters im Arbeiter-Samariterbund, dem der Verein „unehrenhaftes Verhalten“ vorwarf und ihn daraufhin entließ. Der Prozess endete in einem Vergleich – der Samariterbund nahm den Vorwurf des unehrenhaften Verhaltens zurück und übernahm die Prozesskosten, das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. In einem anderen Fall sollte ein Mitarbeiter eines Möbelhauses wegen seiner Homosexualität entlassen werden – schon die Androhung rechtlicher Schritte habe das verhindert.

Rechte einfordern wichtig

Von Fortschritten weiß auch Josef Hosp von den GayCopsAustria zu berichten. Er kam in die Schlagzeilen, weil sich ein heterosexueller Kollege weigerte, mit ihm auf Streife zu gehen. Seit er für die GayCops aktiv ist, wird er in Ruhe gelassen. Allerdings würden sich viele homosexuelle Kollegen nicht trauen, offen zu ihren Neigungen zu stehen, frei nach dem Motto: „Mir geht’s gut, mich lässt man eh in Ruhe.“ Was es brauchen würde, wären aber Polizisten und Polizistinnen, die das Thema offensiv angehen und auf ihre Rechte pochen. Der Meinung ist freilich auch Jogy Wolfmeyer: „Man muss seine Rechte einfordern – und genau in diesem Bereich sollten mehr Leute aktiv werden.“

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