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Schutzzone wird Überwachungszone

Nach Ablauf von drei Wochen ohne Nachweis neuer Vogelgrippe-Fälle hat das Gesundheitsministerium die Schutzzone am Bodenseeufer in eine Überwachungszone übergeführt, informiert LR Schwärzler.

Auf Grund der amtlichen Feststellung des Vogelgrippe-Virus H5N1 bei sechs toten Wasservögeln in Bregenz, Hard und Schwarzach wurde vom Gesundheitsministerium am 4. März 2006 für zwölf Gemeinden am Vorarlberger Bodenseeufer eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um die Fundorte sowie eine daran anschließende erweiterte Überwachungszone für acht Gemeinden eingerichtet. Nach Ablauf von drei Wochen ohne Nachweis neuer Vogelgrippe-Fälle hat nun das Gesundheitsministerium die verordnete Schutzzone am Vorarlberger Bodenseeufer mit Wirkung vom 25. März 2006, 00.00 Uhr, in eine Überwachungszone übergeführt, informiert Landesrat Erich Schwärzler.

Dies bedeutet folgende Änderung: Auch in den Gemeinden der vormaligen Schutzzone (Bildstein, Bregenz, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Schwarzach, Wolfurt) darf wieder lebendes Geflügel verbracht werden. Folgende Einschränkungen gelten weiterhin:

  • Stallpflicht für Geflügel
  • Getrennte Haltung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
  • Desinfektionsgebot am Stalleingang
  • Verbot von Geflügel- bzw Vogelschauen
  • Verbot der Jagd auf Wildvögel

    Die Gemeinden Hohenweiler, Eichenberg, Möggers, Lustenau, Dornbirn, Alberschwende, Buch und Langen bleiben in der Überwachungszone. Diese kann erst 30 Tage ab der Feststellung der Vogelgrippe-Fälle – also frühestens ab 3. April 2006 – vom Gesundheitsministerium aufgehoben werden.

    Landesrat Schwärzler ersucht die Bevölkerung, weiterhin den Kontakt mit Wasservögeln zu vermeiden, Hunde und Katzen nicht in Kontakt mit Wasservögeln zu bringen und das Auffinden toter Wasservögel umgehend der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde zu melden. Für weitere Fragen steht die Info-Hotline der Veterinärabteilung des Landes unter der Rufnummer 05574/511-21880 von 8.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

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