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Schutzzone am Bodensee

Aus Höchst wird ein weiterer Fall von Vogelgrippe gemeldet. Wie die Vorarlberger Landesregierung mitteilt, wurde das H5N1-Virus bei einem Wildvogel nachgewiesen.

Die tote Tafelente wurde bereits am 17. März im Alten Rhein beim Zollamt Höchst gefunden wurde.

“Die Schutzzone wird reaktiviert, die Überwachungszone verlängert”, bestätigt LR Erich Schwärzler im Gespräch mit den “Vorarlberger Nachrichten”. Die letzten Funde von H5N1-Vögeln in Vorarlberg liegen vier Wochen zurück, eigentlich hätte die Überwachungszone ab 4. April aufgelassen werden können. Erst vorige Woche wurde die Schutzzone zurückgestuft. Ab sofort liegen Höchst, Fußach, Gaißau, Hard und neu auch Lustenau (nördlich der L 204) wieder in einer Geflügelpest-Schutzzone, die bereits existierende Überwachungszone für 16 Gemeinden bleibt aufrecht.

In Überwachungszonen gelten strenge Desinfektionsvorschriften an Stalleingängen von Geflügelbetrieben, zudem gilt ein Jagdverbot von Wildvögeln. Die Stallpflicht gilt ohnehin für das gesamte Bundesgebiet. In Schutzzonen ist verschärfend jeder Handel und Transport von lebendem Geflügel untersagt.

Es gelten folgende Einschränkungen:

  • Stallpflicht für Geflügel
  • Getrennte Haltung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
  • Desinfektionsgebot am Stalleingang
  • Verbot von Geflügel- bzw Vogelschauen
  • Verbot der Jagd auf Wildvögel.

    Schwärzler ersucht die Bevölkerung, weiterhin den Kontakt mit Wasservögeln zu vermeiden, sowie Hunde und Katzen nicht in Kontakt mit Wasservögeln zu bringen. “Ziel muss es sein, dass unsere Haustierbestände weiterhin von der Vogelgrippe frei bleiben. Dafür sind die Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen notwendig”, so der Landesrat.

    Da die betroffenen Gemeinden bereits bisher in Überwachungszonen lagen, ist keine weitere Ausgabe von Desinfektionswannen notwendig.

    Für Fragen steht die Info-Hotline der Landes-Veterinärabteilung unter der Rufnummer 05574/511-21880 von 8.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

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