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Schutzweg = Schutz weg?

200 Fußgänger verunglücken jährlich auf Vorarlbergs Straßen. 80% der Umfälle passieren beim Queren von Straßen, ein Drittel davon im Bereich von Schutzwegen. Besonders betroffen sind Kinder und Senioren.

Die beängstigenden Zahlen haben das Kuratorium für Verkehrssicherheit veranlasst, eine Initiative zum Thema „Schutzweg“ zu starten. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Dornbirner Rathaus vor rund zwei Wochen wurden auch die neue Richtlinien, die vom Kuratorium zur Verbesserung der Sicherheit bei Schutzwegen erarbeitet wurden, vorgestellt.

„Ein Schutzweg ist die sicherste Art, eine Straße zu queren.“ Grundsätzlich ist diese Aussage richtig. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen aber auch ein anderes Bild: die trügerische Sicherheit, die der Zebrastreifen vermittelt. Laut Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ist der Schutzweg nicht überall die beste Variante. Bei geringeren Geschwindigkeiten – beispielsweise in Tempo-30-Zonen – sollte das „Miteinander“ so gut funktionieren und ein Zebrastreifen mitunter sogar kontraproduktiv sein kann. Die Stadt Dornbirn wird sich der Initiative des Kuratoriums anschließen und in den kommenden Wochen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt das Thema „Verkehssicherheit“ ansprechen.

Bereits seit 1994 (19. StVO-Novelle) müssen Autofahrer Fußgänger ungehindert und ungefährdet über die Fahrbahn gehen lassen. Dazu muss nicht einmal ein Fuß auf die Fahrbahn gesetzt werden – allein die erkennbare Absicht genügt. Das Kuratorium für Verkehrrsicherheit kritisiert die mangelhafte Moral motorisierter Kraftfahrer: „Leider halten sich viel zu wenige Autofahrer an diese Vorrangregel und es kommt zu tragischen Unfällen, bei denen der ungeschützte Verkehrsteilnehmer, weil Schwächere, immer das Nachsehen hat. Zur nachhaltigen Sicherheit der Fußgänger fordern wir primär die technische Verbesserung aller Schutzwege. Bewusstseinsbildung und intensivere Verkehrskontrollen zur Hebung der Anhaltebereitschaft sowie die Anwendung der neuen Richtlinien sind weitere wichtige Grundpfeiler für einen sicheren Straßenverkehr.“

Richtlinien des KfV

Entsprechend einer Empfehlung des Landes und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sollte aus Sicherheitsgründen ein Schutzweg nur dann angelegt werden, wenn folgende Anlagevoraussetzungen gegeben und die erforderliche Ausstattung des Schutzweges herstellbar ist:

  • Die Querungsstelle wird von mindestens 50 Fußgängern bzw. 25 bei überwiegender Nutzung durch Kinder und Senioren in der Spitzenstunde genützt und die Verkehrsstärke beträgt mindestens 200 Kfz pro Stunde.
  • Die Fußgängerquerungen konzentrieren sich an einer Stelle.
  • Die Fahrgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 50 km/h.
  • Die Querungsstelle liegt nicht in einer Tempo 30-Zone.
  • Die Sichtweite von und auf die Aufstelllflächen der Fußgänger ist ausreichend oder kann verbessert werden.
  • Bei einer Fahrgeschwidigkeit von 50 km/h ist eine Sichtweite von mindestens 45 m in beide Richtungen erforderlich.
  • Die Querung erfolgt nur über einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung.
  • Die Querungsstelle verfügt über eine beidseitige Gehsteig- oder Fußweganbindung.

    Für die Ausstattung von Schutzwegen sollte möglich sein:

  • Baulich von der Fahrbahn getrennte Aufstellflächen für Fußgänger
  • Bodenmarkierung Schutzweg
  • Aufstellung der Hinweiszeichen unmittelbar beim Schutzweg
  • Ausreichende Beleuchtung von Schutzweg und Aufstellflächen
  • In Abhängigkeit von den Verkehrs- und Anlageverhältnissen zusätzliche bauliche Maßnahmen.
  • Quelle: Stadt Dornbirn

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