Die beängstigenden Zahlen haben das Kuratorium für Verkehrssicherheit veranlasst, eine Initiative zum Thema Schutzweg zu starten. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Dornbirner Rathaus vor rund zwei Wochen wurden auch die neue Richtlinien, die vom Kuratorium zur Verbesserung der Sicherheit bei Schutzwegen erarbeitet wurden, vorgestellt.
Ein Schutzweg ist die sicherste Art, eine Straße zu queren. Grundsätzlich ist diese Aussage richtig. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen aber auch ein anderes Bild: die trügerische Sicherheit, die der Zebrastreifen vermittelt. Laut Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ist der Schutzweg nicht überall die beste Variante. Bei geringeren Geschwindigkeiten beispielsweise in Tempo-30-Zonen sollte das Miteinander so gut funktionieren und ein Zebrastreifen mitunter sogar kontraproduktiv sein kann. Die Stadt Dornbirn wird sich der Initiative des Kuratoriums anschließen und in den kommenden Wochen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt das Thema Verkehssicherheit ansprechen.
Bereits seit 1994 (19. StVO-Novelle) müssen Autofahrer Fußgänger ungehindert und ungefährdet über die Fahrbahn gehen lassen. Dazu muss nicht einmal ein Fuß auf die Fahrbahn gesetzt werden allein die erkennbare Absicht genügt. Das Kuratorium für Verkehrrsicherheit kritisiert die mangelhafte Moral motorisierter Kraftfahrer: Leider halten sich viel zu wenige Autofahrer an diese Vorrangregel und es kommt zu tragischen Unfällen, bei denen der ungeschützte Verkehrsteilnehmer, weil Schwächere, immer das Nachsehen hat. Zur nachhaltigen Sicherheit der Fußgänger fordern wir primär die technische Verbesserung aller Schutzwege. Bewusstseinsbildung und intensivere Verkehrskontrollen zur Hebung der Anhaltebereitschaft sowie die Anwendung der neuen Richtlinien sind weitere wichtige Grundpfeiler für einen sicheren Straßenverkehr.
Richtlinien des KfV
Entsprechend einer Empfehlung des Landes und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sollte aus Sicherheitsgründen ein Schutzweg nur dann angelegt werden, wenn folgende Anlagevoraussetzungen gegeben und die erforderliche Ausstattung des Schutzweges herstellbar ist:
Für die Ausstattung von Schutzwegen sollte möglich sein:
Quelle: Stadt Dornbirn
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