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Schuss vor Schule in Mistelbach: 18-Jähriger wegen Mordversuchs angeklagt

Der 18-Jährige muss sich wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten.
Der 18-Jährige muss sich wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. ©APA/ORF / GERNOT ROHRHOFER
Jener 18-Jährige, der im Mai einen Schuss vor einer Schule in mistelbach abgab, muss sich wegen mehrfachen versuchten Mordes am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Amoklauf geplant
Tat angekündigt?
18-Jähriger geständig
19-Jähriger angeschossen
Festnahme in Wien
"Habe sofort geblutet"

Die Anklage sei vorige Woche eingebracht worden, sagte Staatsanwalt Friedrich Köhl am Donnerstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. Der 18-Jährige hatte damals gestanden, einen Amoklauf geplant zu haben.

18-Jähriger schoss mit Schrotflinte auf 19-Jährigen

Der Grundwehrdiener hatte vor dem Schulzentrum einen 19-Jährigen mit einer Schrotflinte angeschossen. Wegen Versagens der Waffe aufgrund einer Hemmung warf er diese weg und lief davon. Eine Alarmfahndung verlief negativ. Der 18-Jährige stellte sich noch am selben Abend der Polizei und wurde in U-Haft genommen. Er hatte sich nach damaligen Angaben mit Massakern in US-Schulen beschäftigt und wollte demnach eine derartige Tat in der Schule in Mistelbach, wo er ein Semester lang Schüler war, begehen.

“Allgemeine Lebensunzufriedenheit” schrieb der “Kurier” nun zum Motiv, das der Grundwehrdiener der psychiatrischen Gutachterin genannt habe. Er habe sich von allen schlecht behandelt gefühlt und sich rächen wollen.

Schuss vor Schule in Mistelbach: Bis zu 15 Jahre Haft

Der Expertise zufolge war der Verdächtige zurechnungsfähig, bestätigte Köhl. Laut der “Kronen Zeitung” seien dem jungen Mann eine massive Persönlichkeitsstörung und hohe Gefährlichkeit attestiert worden, weshalb er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden könnte. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihm, da der Strafrahmen für junge Erwachsene gilt, bis zu 15 Jahre Haft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, zunächst sei die 14-tägige Einspruchsfrist abzuwarten, hieß es.

(APA/Red)

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