AA

Schulreform: „Neue Mittelschule“

Die Modellregionen zur „Neuen Mittelschule“ sollen nicht über Schulversuche, sondern über eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes (SchoG) abgewickelt werden. Ein entsprechender Entwurf geht heute, Dienstag, in Begutachtung.

Dies kündigte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) im Gespräch mit der APA an.

Damit müssen die Schulpartner (Eltern, Lehrer, Schüler) jeder betroffenen Schule der Einrichtung von „Schulmodellen“ (wie bei Schulversuchen nötig) nicht zustimmen. Im Entwurf sind zwei Arten der „Neuen Mittelschule“ vorgesehen: eine vierjährige Form und eine etwa von Niederösterreich favorisierte zweijährige.

Voraussetzung für die Einrichtung einer Modellregion für die „Neue Mittelschule“ ist ein Antrag des jeweiligen Landesschulrats beim Unterrichtsministerium. Als Grundlage für die Schulmodelle erlässt dann die Unterrichtsministerin Verordnungen. Die Mitwirkung der Eltern bzw. Lehrer beschränkt sich auf die Kollegien der jeweiligen Landesschulräte, denen Vertreter von Pädagogen und Erziehungsberechtigten angehören. Bei der Einrichtung von Modellregionen ist darauf zu achten, dass “öffentliche Hauptschulen in erforderlicher Anzahl und zumutbarer Entfernung zur Modellregion bestehen“.

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen sollen sich laut Entwurf nicht ergeben. Unberührt bleibt auch das Dienstrecht der Lehrer. Die Begutachtungsfrist endet am 9. Oktober. Schmied will dann das Gesetz in den Ministerrat bringen und noch vor Jahreswechsel im Nationalrat beschließen, „damit noch vor der Schuleinschreibung im Februar Rechtssicherheit und klare Rechtsgrundlagen für die Eltern existieren“.

Für die Modellregionen zur „Neuen Mittelschule“ wird es – außer dem erfolgreichen Abschluss der vierten Klasse Volksschule – keine Aufnahmebedingungen geben. Entsprechende Noten wie derzeit bei der Aufnahme in die erste Klasse AHS (kein „Befriedigend“ oder schlechter in Deutsch und Mathematik) sind nicht nötig. Ermöglicht wird dafür ein Abgehen von der „starren“ 50-Minuten-Unterrichtsstunde. Die Leistungsbeurteilung wird sich nicht grundlegend ändern: Wie in anderen Schulen auch werden die Leistungen in der Schulnachricht (Semesterzeugnis) und im Jahreszeugnis dokumentiert. Zusätzlich gibt es mindestens zwei Mal pro Jahr eine „differenzierende Leistungsbeschreibung“, in der verschiedene Begabungen herausgearbeitet werden sollen.

Für die „Neue Mittelschule“ wird es laut Entwurf keinen eigenen Lehrplan geben. Im vierjährigen Modell wird der AHS-Lehrplan (der zum größten Teil wortident mit dem Hauptschul-Lehrplan ist, Anm.) zur Anwendung kommen. Im vorerst zweijährigen Modell gilt in der 5. und 6. Schulstufe der AHS-Lehrplan, in den daran anschließenden 7. und 8. Schulstufen – je nach Leistungsfähigkeit der Schüler – entweder der Lehrplan des Realgymnasiums oder derjenige der Hauptschule.

Als Kernziel nennen die Erläuterungen zum Entwurf die „Verschiebung der Entscheidung über Bildungslaufbahnen“ sowie die „Individualisierung der Bildungslaufbahnen auch im Hinblick auf die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler“. Grundsätzlich keine Änderung gibt es bei der Einteilung der Schüler in Klassen, es gibt also kein Modulsystem in der Mittelstufe. Allerdings könne es im „im Hinblick auf die angestrebte Individualisierung auch zweckmäßig sein, schulstufenübergreifende Klassenbildungen und vor allem (Lern-)Gruppenbildungen zu ermöglichen“.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wien Aktuell
  • Schulreform: „Neue Mittelschule“