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Schülermord: drohen sieben Jahre Haft?

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Düstere Aussichten für jenen 16-Jährigen, der im Vorjahr an einer polytechnischen Schule in Währing seinen Klassenkameraden mit dem Messer niederstach: Der Richter verurteilte ihn zu sieben Jahren Gefängnis!

Im Fall des 16-jährigen Burschen, der am 15. September 2005 in einer Polytechnischen Schule in Wien-Währing einen 14 Jahre alten Mitschüler erstochen hat, ist der Schuldspruch wegen Mordes rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp hat die ursprünglich dagegen angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nicht ausgeführt. Der Anwalt bekämpft nur mehr die Strafhöhe, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am 2. Juni auseinander setzen wird. Der Schüler war in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Der Jugendliche hatte während der Großen Pause ein erst zwei Tage vorher gekauftes Fixiermesser gezückt und war damit auf den jüngeren Mitschüler los gegangen. „Ohne Anlass”, wie das Erstgericht am 26. Jänner in der Urteilsbegründung festhielt. Zwei andere Klassenkollegen hatten gestritten, der 14-Jährige hänselte einen der beiden, was der 16-Jährige zum Anlass nahm, sich einzumischen.

Zwei Mal und mit Wucht stach der Schüler zu, zumal die gesamte Klingenlänge in den Körper seines Opfers eindrang. Dabei wurden das Herz, die Körperhauptschlagader und die Lunge beschädigt. Der 14-Jährige hatte keine Überlebenschance.

„Ich bekenne mich schuldig. Aber nicht auf Mord. Ich hätte keine Sekunde gedacht, dass das passieren könnte”, hatte sich der Bursch in Richtung Körperverletzung mit Todesfolge verantwortet. Nun hofft er, dass ihm in zweiter Instanz eine Strafreduktion zuteil wird.

Eine höhere Strafe – theoretisch wären laut Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft möglich gewesen – kann er nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich auf Rechtsmittel verzichtet, da ihr das Urteil angemessen schien.

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