AA

Schuldspruch nach Tunnelunfall

Feldkirch - Im Juni 2008 kam es kurz vor fünf Uhr morgens nach dem Ardetzenbergtunnel in Fahrtrichtung Feldkirch-Gisingen zu einem Unfall mit fünf Verletzten. Das Auto wurde regelrecht zerrissen. Der betrunkene Lenker wurde am Mittwoch zu einer teilbedingten Strafe verurteilt.

Wie in Zeitlupe betritt der 25-jährige Tiroler den Gerichtssaal. Seine Sachwalterin, die ihm nach dem Unfall bestellt werden musste, begleitet ihn. „Er wäre beinahe gestorben”, sagt sie. Das schwere Schädel-Hirn-Trauma hat deutliche Spuren hinterlassen. Bis mindestens März muss der Mann noch in der Rehabilitations-Klinik bleiben. Danach wird man sehen. Der ehemalige Lkw-Fahrer kann sich an nichts erinnern. Dass er 1,4 Promille Alkohol intus hatte, ist Fakt, aber auch das kann er sich nicht erklären. „Es ist nicht meine Art nach der Arbeit noch etwas trinken zu gehen.” Wie viel der Mann konsumiert hat und ob er wusste, dass er noch fahren muss, war nicht zu ermitteln.

Zu schnell unterwegs

Die jungen Leute, die bei dem 25-Jährigen mitfuhren, waren zufällig in dem Wagen. Irgendwie wollten alle vom Lokal „Werkstatt” heimkommen. Der Tiroler ließ sie einsteigen. Neben dem Lenker wurden noch zwei Burschen schwer verletzt, die zwei Mädchen, die hinten saßen, hatten Glück. Wie es zu dem Unfall gekommen war, konnte keiner mehr sagen. Fakt ist, dass der Mann zu schnell durch den Tunnel gefahren ist, die Gehsteigkante touchierte und dann auf die andere Straßenseite geriet. Dort befindet sich eine Mauer, auf die der Pkw aufgeprallt sein muss. Durch die enorme Wucht wurde das Auto in der Mitte auseinander gerissen.

Schlimme Folgen

Dem unbescholtenen Tiroler, der noch nie wegen zu überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol aufgefallen ist, tut der Vorfall sehr leid. Er will nach besten Kräften alles wieder gut machen. Kraft wird er auch brauchen. „Hier kommen Regressansprüche ohne Ende auf meinen Mandanten zu”, so die Verteidigung. Richter Wilfried Marte verurteilt den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 1800 Euro Geldstrafe sowie sechs Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Schuldspruch nach Tunnelunfall