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Schuldspruch nach Mord an Ehefrau: "Es ist eine gerechte Strafe"

Der Mann aus dem Bezirk Hollabrunn wurde schuldig gesprochen.
Der Mann aus dem Bezirk Hollabrunn wurde schuldig gesprochen. ©APA: ROBERT PARIGGER
Am Montag wurde ein 55-Jähriger Weinvierteler aus dem Bezirk Hollabrunn in Korneuburg wegen Mordes an seiner Frau zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Mit einem einstimmigen Schuldspruch hat die Geschworenenverhandlung am Montag in Korneuburg geendet. Der Weinviertler erhielt 14 Jahre Haft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, die acht Geschworenen entschieden einstimmig auf Mord. Mildernd wirkten sich laut dem vorsitzenden Richter das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und die verminderte Dispositionsfähigkeit des Beschuldigten aus.

“Es ist eine gerechte Strafe”

Ein Erschwerungsgrund war die Tat gegenüber einer Angehörigen. “Ich nehme das Urteil an, es ist eine gerechte Strafe”, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen, ihre Rechtsvertreter gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

48-Jährige wollte sich scheiden lassen

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte es in den 29 Ehejahren immer wieder heftige verbale Auseinandersetzungen gegeben, heuer soll sich die 48-Jährige für eine Scheidung ausgesprochen haben. Der Weinbauer berichtete, am 29. März bei einem Frühstück in der Küche des gemeinsamen Hauses mit seiner Frau über die Aufteilung des Vermögens in Streit geraten zu sein.

Auf seinen Vorschlag, das Vermögen je zur Hälfte aufzuteilen, habe sie “zynisch gesagt: ‘Danke an deine Eltern, dass sie im Übergabevertrag keine Scheidungsklausel berücksichtigt haben. Ich bekomme ja eh alles.'” Weiters habe sie angekündigt, nicht mehr arbeiten zu gehen und Unterhalt zu verlangen.

Mehr als 50 Mal eingestochen

Der Beschuldigte hatte der Anklage zufolge ein Küchenmesser mit einer rund 15 Zentimeter langen Klinge aus einer Schublade genommen und auf seine Frau eingestochen – insgesamt mehr als 50 Mal. Der 55-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft auch “unzählige Male” auf das am Boden liegende Opfer eingestochen haben. Dann hatte er laut seinen Angaben das Messer gewaschen, bei der Spüle hingelegt und die Rettung verständigt, bevor er sich widerstandslos festnehmen ließ und die Tat gestand.

Zeugenaussagen in der Verhandlung am Montag drehten sich vor allem um Auseinandersetzungen in der Ehe des Angeklagten mit der 48-Jährigen. Während die beiden Kinder des Paares, eine Tochter im Alter von 25 und ein Sohn im Alter von 28 Jahren, von Streitigkeiten – auch wegen Kleinigkeiten – berichteten, hatten Freunde und Bekannte des Beschuldigten nichts von einer kriselnden Ehe bemerkt. Laut dem psychiatrischen Gutachter Werner Brosch war der 55-Jährige zum Tatzeitpunkt “sehr heftig erregt” und “nahe am Verlust der Dispositionsfähigkeit”. Dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk zufolge trafen 31 der 51 Stiche das Opfer im Brustbereich.

Mord oder Totschlag

Zu beurteilen galt es für die Geschworenen, ob Mord oder Totschlag vorlag. Sie entschieden einstimmig auf ersteres. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung laut dem vorsitzenden Richter Martin Bodner das Geständnis, die Unbescholtenheit und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit des Angeklagten aus, erschwerend war die Tat gegenüber einer Angehörigen. Verteidigerin Astrid Wagner und Staatsanwältin Anna Weißenböck verzichteten auf Rechtsmittel. Die Privatbeteiligten wurden mit der Forderung nach Trauerschmerzengeld auf den Zivilrechtsweg verwiesen, weil dafür laut dem Richter keine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorlag. Ihre Rechtsvertreter gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/red)

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