Der 22-jährige Lenker des Unfallautos wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Whiskey-Cola getrunken
Ich will kein Geld. Ich habe auch kein Problem mit dem Jungen, schließlich war er der Freund meines Sohnes, übersetzt die Dolmetscherin aus dem Türkischen. Der Vater, der in jener Nacht seinen 23-jährigen Sohn verloren hat, will allerdings eine gerechte Strafe für den Lenker, fügt er hinzu. Die beiden Burschen, die sich seit 13 Jahren kannten, waren gemeinsam unterwegs, hatten bei einer Tankstelle Whiskey-Cola getrunken und waren dann noch zu einer weiteren Spritztour aufgebrochen. Am Steuer der 22-jährige Techniker aus Hohenems, der zwar einen GTI, aber keinen Führerschein besaß. Aus ungeklärter Ursache geriet der Lenker auf die Gegenfahrbahn, über den Straßenrand hinaus, touchierte Verkehrsschilder, eine Straßenlaterne und überschlug sich dann. Im Polizeiprotokoll wurde festgehalten, dass es trocken war. Alkoholisiert war der Lenker mit 0,73 Promille, außerdem war er mit rund 80 statt mit 60 km/h unterwegs. Der verletzte Lenker stieg aus und versuchte seinen Freund zu befreien. Er hustete noch ein paar mal, sonst konnte er nichts mehr sagen, erinnert sich der Angeklagte während er mit den Tränen kämpft. Der Beifahrer hatte sich das Genick gebrochen.
Deprimiert
Der junge Mann, der kurz vor der Beförderung zum Schichtführer steht, ist deprimiert. Mein Mandant weiß, dass er allein schuld am Tod seines Freundes ist, plädiert Verteidiger Nicolas Stieger für ein mildes Urteil. Und auch Richter Othmar Kraft wertet das Geständnis und die psychische Belastung strafmildernd. Der junge Mann wird wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu sechs Monaten bedingt sowie einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Außerdem wird er im Rahmen eines EU-Projektes Fahrschulen besuchen und angehenden Autofahrern von seinen Fehlern, den Folgen und jener Nacht erzählen, in der er den Tod seines besten Freundes verschuldet hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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