Grund war eine Auseinandersetzung mit einem einstigen Kumpel, den er seit dem Kindergarten kennt. Der Bekannte schuldete ihm 100 Euro. Als der Schuldner sagte, dass er das Geld nicht zurück geben könne, versetzte ihm der Angreifer einen Kopfstoß und einen Schlag mit dem Handballen. Das Opfer erlitt eine Rissquetschwunde am Mund und stürzte zu Boden. Dem Opfer schuldet der Schläger nun 200 Euro, weitere 200 Euro sind an Verfahrenskosten zu bezahlen und neben den 720 Euro Strafe wurden noch einmal 720 Euro auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil findet der Junge dennoch ok, es ist rechtskräftig.
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