Mit November gelten in Österreich neue Regeln für den Privatkonkurs. So fällt die Mindestquote von 10 Prozent weg, die Dauer des Abschöpfungsverfahrens wurde von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Damit wird eine alte Forderung der ifs Schuldenberatung erfüllt. “Ich freue mich, dass es endlich gekommen ist”, bestätigt Peter Kopf, Leiter der Schuldenberatungsstelle des ifs. “Damit wird vielen Leuten geholfen.”
Mindestquote als unüberwindbare Hürde
Denn bisher habe sich die Mindestquote für viele Betroffene als unüberwindbare Hürde präsentiert. Eine Entschuldung war daher für viele nicht möglich. “Wir haben in den vergangenen 20 Jahren immer wieder Personen ‘schicken müssen’, da es keine Lösung für sie gab”, betont Kopf. Ähnlich sieht es auch Michael Diettrich von der Beratungseinrichtung Dowas. Auch für seine Klientel war eine Entschuldung aufgrund der Mindestquote schlicht unmöglich.
Kopf im Jänner: Warum es die Reform braucht
Weiterhin “kein Honigschlecken”
Grund dafür war meist das geringe Einkommen der Betroffenen. Nun hätte jeder zumindest eine Chance auf einen Neustart. “Ein Privatkonkurs ist nach wie vor kein Honiglecken. Aber nun können wir den Leuten zumindest sagen: Wenn du dich bemühst gibt es eine reale Möglichkeit es zu schaffen”, erläutert Kopf. Dies habe nicht nur für die Betroffenen Vorteile: Vor der Reform wurden die meisten Betroffenen zu lebenslangen Sozialhilfeempfängern, nun haben sie wieder eine Chance auf ein Leben auf eigenen Beinen als Leistungsbringer.
Gläubiger nicht Leidtragende
Dass die Gläubiger durch die Reform nun das Nachsehen haben werden, glaubt der ifs-Schuldenberater nicht. Denn diese Personen, die nun einen Privatkonkurs eröffnen werden, konnten auch bisher ihre Schulden nicht bedienen. Außerdem gleiche Österreich mit der Reform sein Konkursrecht nur dem der restlichen EU an, da in den meisten anderen europäischen Nationen bereits seit Jahren vergleichbare Regeln gelten würden.
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