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Schulbusse überfüllt: Volksanwaltschaft leitete Prüfverfahren ein

Laut derzeitiger Zählregel nur zwei Sitzplätze für drei Kinder vorgesehen.
Laut derzeitiger Zählregel nur zwei Sitzplätze für drei Kinder vorgesehen. ©VMH/Archivbild
Der Schulbus ist bereits überfüllt, aber noch immer steigen weitere Kinder ein. Laut der derzeitigen Regel im Kraftfahrgesetz (KFG) ist dies auch zulässig: So sind nur zwei Sitzplätze für drei Kinder unter 14 Jahren vorgesehen, Kinder unter sechs Jahren werden gar nicht gezählt. Volksanwalt Peter Fichtenbauer leitete daher ein Prüfverfahren zur Sitzplatzzählung in Schulbussen ein.

Jedes Jahr fordern 25 bis 30 Unfälle mit Schülertransporten rund 40 Verletzte. “Seit 1980 fordert die Volksanwaltschaft den Gesetzgeber auf, das Kraftfahrgesetz im Interesse der Sicherheit der Kinder zu ändern – leider vergebens”, erläuterte Fichtenbauer in einer Aussendung am Freitag. “Kinder dürfen dem Gesetzgeber nicht weniger wert sein als Erwachsene.”

Sitzplatz für jedes Schulkind nicht garantiert

Das Verkehrsministerium habe als Reaktion lediglich eine Aufstockung der Schulbusflotte durch die Länder gefordert, so Fichtenbauer. “Dies ist alles andere als ein praktikabler Lösungsansatz. Zumal die Finanzierung dafür nicht gesichert ist und der Kostenersatz für die überwiegend vom Bund finanzierten Freifahrten scheinbar nicht ausreicht, um jedem Schulkind einen Sitzplatz zu garantieren”, meinte der Volksanwalt.

Seit Jahren kritisiert

Seit Jahren kritisiert die Volksanwaltschaft die Beförderungsbestimmungen des Kraftfahrgesetztes – so in ihren Parlamentsberichten der Jahre 1980, 2001, 2008 und 2009. Dennoch hat sich an der Lage bisher nichts geändert. “Der Eindruck drängt sich auf, dass betriebswirtschaftlichen Rücksichten mehr Gewicht eingeräumt wird als der Sicherheit der Kinder, die auf den Transport mit Schulbussen angewiesen sind”, so Fichtenbauer.

Promillegrenze für Schulbusfahrer bei 0,1 Promille

Im Juli wurde für das Lenken von Schülertransporten eine strengere Promillegrenze beschlossen. Statt wie bisher 0,5 Promille liegt die Grenze nun bei 0,1 Promille. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde im Nationalratsplenum einstimmig verabschiedet.

(APA)

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