AA

Schüler hatte Unfall: Klage gegen Republik

Im ersten Rechtsgang hat Zivilrichterin Ender die Klage abgewiesen.
Im ersten Rechtsgang hat Zivilrichterin Ender die Klage abgewiesen. ©Symbolbild/Bilderbox
Eltern machen Volksschullehrerin dafür verantwortlich, dass ihr siebenjähriger Sohn ausrutschte und sich den Arm brach.

Die drei Zeugen und der Kläger durften gestern im Verhandlungssaal 52 des Landesgerichts Feldkirch ausnahmsweise auf den Richterstühlen sitzen. Denn Richterin Marlene Ender führte in dem anhängigen Zivilprozess mit den neunjährigen Kindern keine formelle Einvernahme durch, sondern nur eine informelle Befragung. Der Kläger war sieben Jahre alt, als er im November 2016 in einer Bregenzer Schule einen schweren Unfall erlitten hat. Der Volksschüler stieg damals in der Garderobe auf eine Langbank, rutschte aus und brach sich den rechten Arm. Seine Eltern meinen, dass die Lehrerin für den Unfall verantwortlich ist. Die Republik Österreich als Schulerhalterin wurde auf 11.900 Euro Schadenersatz geklagt.

Im ersten Rechtsgang hat Zivilrichterin Ender die Klage abgewiesen. Am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde der Berufung der Eltern stattgegeben und eine Ergänzung des Verfahrens in Feldkirch angeordnet. Richterin Ender hat nach der ges­trigen Tagsatzung die Verhandlung für geschlossen erklärt und wird nun noch einmal schriftlich urteilen.

Die Innsbrucker Berufungsrichter haben festgehalten, dass der Lehrerin und damit der Republik nur dann ein haftungsrechtlicher Vorwurf zu machen wäre, sollte die Lehrerin eine Verletzung ihres Schülers billigend in Kauf genommen haben.

Turnschuhe vergessen. Die Volksschullehrerin hatte dem klagenden Schüler gestattet, dass er in Strumpfhosen am Turnunterricht teilnimmt. Der Siebenjährige hatte seine Turnschuhe daheim vergessen. Nach der Turnstunde sollten die Zweitklässler in einer Zweierreihe vom Turnsaal im Keller in ihr Klassenzimmer im ersten Stock gehen, um sich dort umzuziehen. Als die Schüler im Erdgeschoss an der Garderobe vorbeikamen, stieg der Kläger auf eine Langbank, stürzte und verletzte sich dabei schwer. Die Rettung brachte den Buben ins Krankenhaus.

Die anwaltlich von Walter Geißelmann vertretenen Eltern des verunfallten Schülers werfen der Lehrerin vor, dass sie ihr Kind in Strumpfhosen an der Turnstunde teilnehmen ließ. Zudem legen sie der Pädagogin zur Last, dass sie vorangegangen ist und so nicht wahrnehmen konnte, dass der Zweitklässler auf die Langbank gestiegen ist.

Anwaltlich wird die Republik von Elisabeth Duffek-Stanka von der Finanzprokuratur vertreten. Ihrer Ansicht nach trifft das Alleinverschulden für den Schul­unfall den Kläger. Denn der Siebenjährige habe verbotenerweise nur Strumpfhosen getragen und die Langbank bestiegen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Schüler hatte Unfall: Klage gegen Republik