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Schärferer Kampf gegen Sex-Täter

Schwarzach - Eine Strafgesetznovelle bringt "erschwerte Bedingungen" für Sexualstraftäter.
"Die Kontrolle wird engmaschiger"

Vor allem bei bereits bekannt gewordenen Sexualstraftätern soll ein Rückfall vermieden werden. So wird beispielsweise die Bewährungshilfe intensiviert. Sittenstrolche erhalten diese künftig zwingend. Auch für den Pädophilen eine Hilfe, nun hat er einen Ansprechpartner. Die „Gerichtliche Aufsicht“ ist ebenfalls neu: Wird ein Häftling auf Bewährung entlassen, hat die Justiz automatisch ein Auge auf ihn. Das heißt, ein Betreuer wird ihm zugeteilt und muss dem Gericht regelmäßig berichten, wie sich der Entlassene in Freiheit verhält. Ob er beispielsweise seine Therapie absolviert oder zu Arztterminen erscheint. Bricht der Straftäter eine Therapie grundlos ab, muss er wieder ins Gefängnis und den Rest der Strafe absitzen.

Tätigkeitsverbot

Sexuelle Übergriffe passieren häufig dort, wo Erwachsene mit Jugendlichen zusammen aktiv sind wie zum Beispiel in Lehrveranstaltungen, Kursen, Camps oder Trainingslagern. Für jene hat der Gesetzgeber ein „Tätigkeitsverbot“ vorgesehen. Einem pädophilen Klavierlehrer könnte somit verboten werden weiterhin Klavierstunden zu geben oder sonst mit Jugendlichen zu arbeiten. Bei schweren Fällen kann dies sogar auf unbestimmte Zeit ausgesprochen werden. Betraut ein Musikverein den Mann aus Mitleid doch wieder mit einer Aufgabe, bei der er Kontakt zu Jugendlichen hat, sind sowohl die Vereinsverantwortlichen als auch der Pädophile strafbar. Bis zu sechs Monate Haft drohen.

Transparenz

Andere Bestimmungen soll das Verhalten der Verbrecher transparenter machen. Früher hatte ein zu vier Jahren Haft verurteilter Vergewaltiger nach 15 Jahren wieder eine weiße Weste. Heute klebt die Vorstrafe 30 Jahre an ihm. Bei über fünf Jahren Haft ist der Vorbestrafte lebenslänglich gebrandmarkt. Im Strafregister werden „Gerichtliche Aufsicht“ und „Tätigkeitsverbote“ vermerkt. Gesonderte Kennzeichnung von Sexualstraftätern und regelmäßige Überprüfung der Daten sollen Missverständnissen und Unwissenheit vorbeugen. Wie diese Neuerungen in der Praxis wirken, wird man erst nach einiger Zeit sagen können. Noch wurden die Bestimmungen ja kaum angewendet, sind die Paragrafen doch erst seit Juni in Kraft.

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