Mit ersten Jänner 2016 trat eine Novelle zum Strafgesetzbuch in Kraft. Vereinfacht ausgedrückt bringt sie eine Verschärfung bei Delikten gegen Leib und Leben sowie eine Milderung bei Vermögensdelikten. Wer stiehlt oder betrügt, kann mit Milde rechnen, wer einen anderen am Körper absichtlich schwer verletzt, muss mit maximal zehn, statt maximal fünf Jahren rechnen. Doch weil es das „Günstigkeitsprinzip“ gibt, existiert zunächst ein gewisses Durcheinander, bis die Novelle voll greift.
“Alte” Taten
Wer 2015 straffällig wurde und jetzt zur Verantwortung gezogen wird, kann bei einer Verurteilung mit milderer Strafe rechnen, auch wenn jetzt eine höhere Strafe im Gesetz geschrieben steht. Einem Messerstecher, der zum Beispiel 2015 jemanden absichtlich schwer verletzt hat, drohen trotz jetziger Höchststrafe von zehn Jahren maximal fünf Jahre, weil 2015 fünf Jahre Maximalstrafe galten.
Umgekehrt – wer bei Rechtslage 2015 schlechter ausgestiegen wäre, hat 2016 den Bonus der günstigeren, neueren Gesetzesbestimmung, so will es das „Günstigkeitsprinzip“. Dieses regelt die zeitliche Anwendung von Gesetzen. Doch wer 2016 gegen das Strafgesetz verstößt, der wird auf alle Fälle mit der neuen Gesetzeslage konfrontiert und es gibt kein „günstig“ oder „ungünstig“ mehr.
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