Dornbirn. Arbeiten fast rund um die Uhr – der Wintereinbruch mit Schneefällen und Vereisungsgefahr fordert vor allem die Räumkommandos der Stadt Dornbirn. Dann sind die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, sowie 18 private Unternehmen im Dauereinsatz.
Ein Schneeräumungstag kostet die Stadt rund 36.000,– Euro. Die Mitarbeiter sind bemüht, möglichst schnell und möglichst überall zu sein. Priorität haben dabei jedoch die Hauptverkehrswege, Stadtbuslinien, Übergänge und Unterführungen sowie exponierte Gefahrenstellen. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass nicht jeder Weg sofort geräumt werden kann.
Gehsteige müssen vom Eigentümer des angrenzenden Grundstücks sicher und begehbar gemacht werden.
Die Eigentümer von Liegenschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Wenn kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1m (Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO). Die fallweise Gehsteigräumung durch den Winterdienst der Stadt Dornbirn erfolgt nur zur Unterstützung der Anrainer, befreit die Grundstückseigentümer aber nicht von ihren Anrainerpflichten!
Als Liegenschaftseigentümer müssen Sie auch dafür sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern Ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, Schnee vom Gehsteig auf der Straße oder auf Nachbargrundstücke zu deponieren.
Für Unfälle, die durch die Verletzung von Anrainerpflichten verursacht werden, haftet der Grundstückseigentümer!
18 in Dornbirn ansässige Frächter, Fuhrunternehmer und Baufirmen, die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, des Werkhofes, des Forstbetriebes und der Sportstättenverwaltung – insgesamt über 80 Mitarbeiter – sind bei Bedarf auch an Wochenenden und in den Nachtstunden im Dauereinsatz, um die Gemeindestraßen von den Schneemassen, soweit möglich, zu befreien. Neben den Straßen und Schutzwegen werden für die Fuß-gänger auch viele Gehsteige freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt.
Bei Starkschneefällen werden zusätzlich mit der gemeindeeigenen Schneefräse und anderen Fräsen die Hauptverkehrsstraßen von den Schneemassen befreit. Auch die auf Landesstraßen anfallenden Schnee-massen werden von der Stadt Dornbirn entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt.
Auftaumittel werden möglichst sparsam eingesetzt
2000 t Splitt und rund 500 t chemische Auftaumittel müssen pro Winter ausgebracht werden. Dabei werden stets umweltfreundlich eingestellte Streuwagen verwendet. Vor allem die Auftaumittel wurden auf ein Mini-mum dosiert. Für Auftaumittel und Splitt wurden dabei im letzten Winter rund 85.000,– Euro ausgegeben. Diese Mittel sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Auch den Fußgängern kommt zugute, wenn die Gehwege weitestgehend gefahrlos passiert werden können.
Quelle: Dornbirn online
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