Bis dato können sich pflegende Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen ab der Pflegestufe drei betreuen, begünstigt weiterversichern (pensionsversichern). Diese Regelung hat allerdings nur dann Gültigkeit, wenn vor der Pflege einer Beschäftigung nachgegangen wurde. In einer Petition an die Bundesregierung insbesondere an Sozialministerin Ursula Haubner fordert Landesrätin Greti Schmid Gleichberechtigung.
Seit 1. Jänner 2003 können sich pflegende Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen ab der Pflegestufe drei betreuen, begünstigt weiterversichern (pensionsversichern). Die pflegenden Angehörigen bezahlen dabei 10,25 Prozent der Beiträge (den s.g. Dienstnehmer-Beitrag), die Dienstgeber-Beiträge bezahlt das Sozialministerium. Grundlage bildet das Pflegegeld. Allerdings hat diese Regelung nur dann Gültigkeit, wenn vor der Pflege einer Beschäftigung nachgegangen wurde. Die jetzige Regelung ist für Landesrätin Schmid eine starke Benachteiligung von pflegenden Angehörigen – Schmid: “meist Frauen” -, die vorher nicht erwerbstätig waren.
“Es ist mir ein großes Anliegen, unsere pflegenden Angehörigen, die eine ausgezeichnete und sicherlich nicht immer leichte Arbeit machen, möglichst gut zu unterstützen”, so Schmid, “Dies geschieht in Vorarlberg bereits durch diverse Unterstützungsmaßnahmen, wie der Hauskrankenpflege, den Mobilen Hilfsdiensten, sowie einem kontinuierlichen Ausbau der Tages- und Urlaubsbetreuung.” Zudem betont Schmid, dass es “zusätzlich aber noch die Möglichkeit der freiwilligen Pensions-Weiterversicherung für alle Pflegenden Angehörigen geben muss, unabhängig davon, ob vorher einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wurde oder nicht.”
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