Bei erhöhtem Aufwand für die Beaufsichtigung wie zum Beispiel bei Epilepsie fordert Landesrätin Schmid vom Bund, dass dieser Aufwand zumindest jene Berücksichtigung findet, die auch im Landespflegegeldgesetz festgeschrieben sind.
Weiters spricht sich Landesrätin Schmid erneut für eine stärkere Berücksichtigung speziell von Demenzerkrankungen aus. Die Herausforderungen, die sich aus den demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ergeben, machen diese Maßnahmen notwendig. Schmid verweist auf die Studie “Die Entwicklung der Pflegeressourcen im Bereich der Altenpflege”, laut der sowohl die Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen als auch die Intensität der Pflegebedürftigkeit vor allem durch die steigende Zahl von dementiellen Störungen deutlich zunehmen werden.
Um diesen Trends zu begegnen, ist zum einen laufende Information, Unterstützung und Entlastung für Pflegende Angehörige, zum anderen ein weiterer Ausbau der ambulanten Dienste sowie die Schaffung weiterer Möglichkeiten von Tages-, Wochenend- und Urlaubsbetreuung unabdingbar. Schmid: “Wichtig dabei ist, dass diese sinnvollen und wichtigen Unterstützungsmaßnahmen leistbar sind und durch das Pflegegeld abgedeckt werden können.”
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