Von Christiane Eckert
„Ein Volk, ein Reich, ein Führer“, dieser Aufdruck ziert ein Feuerzeug des 32-jährigen gelernten Metallarbeiters. Er war Mitglied einer Facebook-Gruppe, die vor ihrer Auflösung immerhin 26.000 Mitglieder hatte. Auch dort tauschte man sich in einschlägiger Art und Weise aus. Verteidigerin Andrea Concin ist dennoch überzeugt: „Es war geschmacklos und nicht sozial adäquat, strafbar meiner Ansicht nach nicht“. Denn – so die Ausführungen weiter – der Mann habe mit seinen Äußerungen nicht den Vorsatz gehabt, den Nationalsozialismus neu aufleben zu lassen. Das Schwurgericht sieht die Sache allerdings etwas anders.
Elternhaus prägt
Der Bub sei in seinem Zuhause im Ruhrgebiet von seinen Eltern geprägt worden. Dort habe man den Nationalsozialismus gut befunden, der Junge habe so nie reflektieren gelernt, führt die Verteidigung aus. Widersprüchlich ist tatsächlich, dass die Lebensgefährtin, die mit dem Mann ein Kind hat, als Flüchtlingshelferin arbeitet und der Kindesvater sich tatsächlich auch für einen derartigen Job interessierte. Wegen seiner Vorstrafenbelastung wurde aus dem Job jedoch nichts. Der Schwurgerichtshof spricht den Angeklagten in allen zwölf Anklagepunkten schuldig und verurteilt ihn zu 18 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(red)
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