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Schlussstrich unter die Harder Grundstückscausa

Die VN berichteten erstmals am 6. Oktober 2017 über den fragwürdigen Grundstückskauf (Grundstück im Bild).
Die VN berichteten erstmals am 6. Oktober 2017 über den fragwürdigen Grundstückskauf (Grundstück im Bild). ©VOL.AT/Roland Paulitsch
Hard/Feldkirch - Die Staatsanwaltschaft Feldkirch zog unter die Grundstückscausa in Hard einen Schlussstrich: Das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt und Abgeordneten Matthias Kucera wegen des Verdachts des schweren Betrugs wurde eingestellt.
Grundstücksdeal wird neu aufgerollt
Käufer Büchele geht in Revision
Harder Grundstücksdeal schlägt Wellen

Von: Tony Walser (VN)

Der Fall hat im Oktober 2017 mächtig Staub aufgewirbelt, war im Landtag Thema und lieferte an vielen Stammtischen Stoff für Debatten. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Feldkirch einen Schlussstrich gezogen, wie Recherchen der VN ergeben haben. Die Behörde stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt und Abgeordneten Matthias Kucera (46, VP) sowie gegen Gemeindepolitiker Albert Büchele (52, VP) wegen des Verdachts des versuchten schweren Betrugs ein. Allfällige zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt. Als Hauptankläger war übrigens der Sohn des Grundstückverkäufers in Erscheinung getreten. Er hatte das Ganze zur Anzeige gebracht.

Wie mehrfach in den VN berichtet, waren Kucera und Büchele wegen des Erwerbs eines 1600 Quadratmeter großen Grundstücks in Hard um nur 50.000 Euro im Juni 2015 ins Visier der Justiz geraten. Büchele war als Käufer und Kucera als Vertragsverfasser in Erscheinung getreten. Ein Gericht hatte den Kauf in erster Instanz jedoch für ungültig erklärt, weil der 96-jährige Verkäufer aufgrund seiner Demenz nicht geschäftsfähig gewesen sein soll.

Demenz für Laien nicht erkennbar

„Es kann nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass die fehlende Geschäftsfähigkeit des Verkäufers für die Beschuldigten erkennbar war. Es kann ihnen daher auch nicht unterstellt werden, diesen Umstand gezielt ausgenutzt und beim Verkäufer falsche Vorstellungen über die Zukunft oder über den wahren Wert der Liegenschaft hervorgerufen zu haben“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Die Behörde beruft sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten von Primar Reinhard Haller (66). Zusammenfassend ist festzustellen, schreibt der Experte in seiner Analyse, dass zwar auch Außenstehende und Laien beim Verkäufer im Juni 2015 wahrnehmen konnten, dass der hochbetagte Mann durch Alterungseinflüsse psychisch verändert war. Haller weiter: „Allerdings war es Nichtfachleuten nicht möglich, Art und Schweregrad sowie das Krankhafte seiner Störung und die dadurch bedingte fehlende Geschäftsfähigkeit zu erkennen.“

Kucera zeigt sich sehr erleichtert

Kucera selbst fällt damit sprichwörtlich ein schwerer Stein vom Herzen, er zeigt sich naturgemäß erleichtert. „Als ich im Oktober 2017 öffentlich beschuldigt wurde, einen dementen alten Mann übervorteilt zu haben, brach für meine Familie und mich eine Welt zusammen. Ich habe mir weder als Anwalt noch als Abgeordneter diese Vorwürfe erklären können und war verzweifelt“, erinnert sich Kucera und betont, den alten Mann, der seinen Liegenschaftsanteil verkauft hat, nicht kennengelernt zu haben. Darüber hinaus habe er den Vertrag nicht ausverhandelt, „sondern nur den Vertragstext nach den ausgehandelten Vorgaben der Vertragsparteien geschrieben“.

Anwaltskammer ist jetzt am Zug

Die Entscheidung der Staatsanwälte ist offenbar auch für die Rechtsanwaltskammer von großer Relevanz. Kucera, selbst Mitglied der Kammer, hatte bei der Standesvertretung bekanntlich eine Selbstanzeige eingebracht. Bei der Anwaltskammer war das gegen ihn laufende Disziplinarverfahren jedoch bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwälte unterbrochen worden.

Albert Büchele war im Vorfeld der Entscheidung mit einer Berufung gegen die Aufhebung des Grundstückskaufs in direkter Nachbarschaft zu seinem Hof erfolgreich gewesen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte seiner Berufung stattgegeben und den Fall zur neuerlichen Verhandlung ans Erstgericht in Feldkirch zurückverwiesen. Ein Gerichtstermin am 16. Juni dieses Jahres hatte mit einer Vertagung geendet.

(VN)

Den Artikel lesen Sie auch in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten und online auf VN.AT.

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