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Schlägerskin narrt die Justiz

Vorbestrafter Skinhead wegen Erinnerungslücken von Zeugen ein freier Mann. Da sich der bullige Mann immer äußerst geschickt verhält, ist es schwierig, ihn dingfest zu machen.

Im Dezember gab es in Langen bei Bregenz unter dem Namen „Flying Hirsch“ ein Jugendclubbing. Nicht eingeladen aber dennoch da war auch eine Gruppe von Skins, die erwartungsgemäß für Rabatz sorgten und sich mit der Polizei anlegten.

Der Rädelsführer, ein 27-jähriger Rankweiler, wurde nun wegen „tätlichem Angriff auf einen Beamten“ verurteilt. Den Rest konnte man ihm nicht nachweisen. Neun Vorstrafen hat der 27-jährige Arbeiter bereits. Wo das mittlerweile gerichtsbekannte Gesicht des Angeklagten auftaucht, gibt es Ärger. Da sich der bullige Mann immer äußerst geschickt verhält, ist es schwierig, ihn dingfest zu machen.

Anklage zerbröselt

Der erste Anklagepunkt, der Skin hätte sich gewaltsam Zutritt zu dem Clubbing verschafft, zerbröselt bereits nach den ersten Zeugenaussagen. Die damaligen Eingangs-Securitys wissen plötzlich nichts mehr von Aggressionen des Angeklagten, von dem sie bei der Verhandlung immer recht vertraut mit Vornamen sprechen, so als wäre er ein Freund.

Nur eines wissen die Zeugen: anders als die anderen marschierte der 120-Kilo-Mann ohne zu bezahlen in die Veranstaltung. Erst wollte man ihn nicht reinlassen, doch der Veranstalter meinte: „Lass ihn, sonst eskaliert das noch.“ Von Gewalt angeblich keine Spur. Dass der eine Türsteher sich am Boden wiederfand, kann er sich plötzlich nicht mehr erklären.

Polizei attackiert

Grinsend verfolgt der Angeklagte die Verhandlung, legt Wert auf korrekte Aussprache seines Namens. Dass er das Großaufgebot von Polizeibeamten gemeinsam mit rund 15 Gleichgesinnten mit Eis und Schneebrocken bombardierte, gibt er zu und schiebt es auf die zwei Flaschen Baccardi, Bier und Wein. Verurteilt wird er nur wegen dieses tätlichen Angriffs auf Beamte. Den einen Monat Haftstrafe hat er während der U-Haft schon fast abgesessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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